Politik

Chaos im europäischen Arzneimittelrecht begünstigt Kriminalität

  • Montag, 20. Juni 2016
dpa
/dpa

Osnabrück – Um die Kriminalität mit gefälschten Arzneimitteln besser zu bekämpfen, ist Experten zufolge dringend eine Harmonisierung des europäischen Arzneimittel­rechts not­wendig. Bei den rechtlichen Voraussetzungen für Verkauf und Handel mit Medikamen­ten herrsche unter den 28 Ländern der EU Chaos, sagte am Montag Rechtswissenschaf­tler Arndt Sinn von der Universität Osnabrück am Rande einer Tagung zur Arzneimittelkrimi­na­lität.

Wegen des Flickenteppichs bei der Rechtslage sei eine Strafverfolgung bei gefälschten Internetapotheken und gefälschten Medikamenten kaum möglich. Dabei seien die Gewinn­spannen enorm. Während sich aus einem Kilo Rohkokain im Wert von 1.000 Euro Verkaufsware im Schwarzmarktwert von 45.000 Euro herstellen ließe, koste ein Kilo des Viagra-Wirkstoffs Sildenafil beim Großhändler in China 50 Euro. In Pillen umgesetzt bedeute das einen Gewinn von 90.000 Euro. „Arzneimittel sind das neue Kokain“, sagte Sinn.

Von gefälschten Medikamenten könnten wegen falscher oder fehlender Wirkstoffzu­sammen­setzungen Gefahren für die Patienten ausgehen. Gefährlich sei es aber auch, wenn ohne Kontrolle rezeptpflichtige Wirkstoffe frei verkauft würden. Der Pharmaindus­trie entstünden schließlich Image- und Vermögensschäden. Ein vom Bundesforschungs­ministerium mitfinanziertes Forschungsprojekt habe 45 Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber erbracht.

Der illegale Medikamenten-Handel sei in der Regel Teil der organisierten Kriminalität, sagte Sinn. Weil der Verfolgungsdruck durch die Strafermittlungsbehörden derzeit noch sehr gering sei, seien auch Fahndungserfolge gering. So sei – eher durch Zufall – kürzlich in Österreich eine Fälscherbande dadurch aufgeflogen, weil die Täter ihre Sendungen nicht ausreichend frankiert und eine falsche Absender-Adresse angegeben hatten.

Selbst Fachleute hätten zum Teil große Schwierigkeiten, Fälschung und Original ausein­ander zu halten, sagte Sinn. Kunden sollten misstrauisch werden, wenn sie Medikamente in einem Klemmbeutel geliefert bekämen. „Das ist in Deutschland verboten“, sagte er. Hierzulande müsse ein Medikament eine Umverpackung, einen Beipackzettel und eine Chargennummer haben.

Fälscherbanden würden nicht nur Arzneimittel kopieren, sondern auch gefälschte Online­shops betreiben. Verbraucher würden mit gefälschten Sicherheitszertifikaten und Treueversprechen geködert. Verbraucher sollten darauf achten, ob die Shops rezept­pflichtige Medikamente ohne die Vorlage eines Rezepts verkaufen würden. Das sei in Deutschland verboten und der beste Hinweis auf kriminelle Machenschaften.

dpa

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