Vermischtes

Charité klagt gegen Undercover-Bericht über angebliche Missstände

  • Mittwoch, 20. November 2024
/picture alliance, Philipp Znidar
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Berlin – Rund zwei Monate nach Erscheinen eines Berichts über angebliche Missstände an der Charité in Berlin hat die Universitätsklinik nach eigenen Angaben rechtliche Schritte eingeleitet. Die Klinik klage gegen die Berichterstattung, teilte ein Charité-Sprecher auf Anfrage dem Deutschen Ärzteblatt mit.

Begründet wird dies in einer gestern veröffentlichten Stellungnahme damit, dass medizinische Sachverhalte vielfach verkannt worden und Vorwürfe unberechtigt seien. Im Gegensatz zu zwei vorherigen Stellungnahmen zum Thema von September enthält die neueste mehrere medizinische Details zu einigen Einzelfällen, über die das Magazin Stern und der Sender RTL berichtet hatten.

Zu diesen Patientenfällen gab die Charité an, von der Schweigepflicht entbunden worden zu sein. Die umfang­reiche Prüfung der Vorwürfe widerlege „in vielen Fällen“ die Darstellung der Zeitschrift und des Senders und die daraus abgeleitete Schlussfolgerung einer angeblich mangelhaften Patientenversorgung in der Charité, schreibt die Universitätsklinik.

Der Stern und RTL halten derweil an ihrer Berichterstattung fest. Eine RTL-Sprecherin teilte heute auf Anfrage mit: „Das im Rahmen des Undercover-Einsatzes gesammelte Material unserer Reporter und die Aussagen der Experten können unsere Rechercheergebnisse unzweifelhaft beweisen.“

Darüber hinaus berufe man sich auf Aussagen von Informanten und Informationen aus privaten und öffentlichen Quellen. „Die journalistische Sorgfalt und die presserechtlichen Bestimmungen sind daher in jeder Hinsicht ein­gehalten“, erklärte die Sprecherin weiter. Das Magazin Stern ist ein Teil von RTL Deutschland.

Die Klinik hatte bereits im September festgehalten, sie sehe sich in ein falsches Licht gerückt. Zudem kritisierte die Charité damals, dass sie der Möglichkeit beraubt worden sei, auf viele der dargestellten Fälle einzugehen, da keine keine Entbindungserklärung von der ärztlichen Schweigepflicht vorgelegen habe.

Die Charité gilt als Europas größte Universitätsklinik. Der Stern und RTL hatten im September auch über zwei Umfragen berichtet, in denen die Ärzte in Teilen deutliche Kritik üben. Eine davon stammte vom Marburger Bund (MB) – Landesverband Berlin-Brandenburg, der bei der Ausbildung von angehenden Medizinern Handlungsbe­darf sieht.

In einer ihrer Stellungnahmen hatte die Charité betont, man erkenne aufgrund eigenen Erhebungen auch an einigen Punkten Bedarf für Weiterentwicklungen. Man nehme dieses Feedback ernst, um die Betreuung im letzten Studienjahr weiter zu verbessern.

Neben den inhaltlichen Aspekten hatte die Charité auch das Vorgehen der Redaktion bei der Recherche scharf kritisiert. Die Rede war von einer nicht akzeptablen Grenzverletzung und einem widerrechtlichen Vorgehen. Journalistinnen waren in der Rolle von Pflegepraktikantinnen auf Stationen gelangt und hatten versteckt Bild- und Tonaufnahmen angefertigt, dabei ging es auch um medizinische Daten.

„In einer Reihe von Gesprächen mit Betroffenen wurde deutlich, dass diese selbst keine Vorwürfe bezüglich ihrer Behandlung in der Charité erheben“, hatte die Charité erklärt.

ggr

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