Chiles Präsidentin unterzeichnet Gesetz zur Lockerung des Abtreibungsverbots
Santiago de Chile – Das jahrzehntelange strikte Abtreibungsverbot in Chile gehört der Vergangenheit an. Präsidentin Michelle Bachelet setzte gestern ihre Unterschrift unter eine Reform des Abtreibungsrechts. Danach sind Schwangerschaftsunterbrechungen künftig in drei Ausnahmefällen erlaubt: bei Vergewaltigung, Lebensgefahr für die Mutter und tödlichen Erkrankungen des Fötus.
„Wir, die Frauen Chiles, haben ein Grundrecht erobert oder zurückerlangt: das, selbst für uns zu entscheiden, wenn wir in einer Extremsituation sind“, sagte die ausgebildete Kinderärztin Bachelet bei der Unterzeichnungszeremonie im Präsidentenpalast vor rund 1.500 überwiegend weiblichen Zuhörern.
Das Parlament hatte das Gesetz im vergangenen Monat nach mehr als zweijährigen Verhandlungen gebilligt. Anschließend bestätigte das Verfassungsgerichts die Lockerung des Abtreibungsverbots. Umfragen zufolge wird die Reform von 70 Prozent der Bevölkerung unterstützt.
Bislang standen in Chile – weltweit eines der Länder mit dem striktesten Abtreibungsverbot – auch die jetzt legalisierten therapeutischen Schwangerschaftsunterbrechungen unter Strafe. Bis 1989 waren therapeutische Abtreibungen im Fall von nicht lebensfähigen Föten oder bei Gefahr für das Leben der Schwangeren erlaubt. Erst 1990, im letzten Jahr der Militärdiktatur unter General Augusto Pinochet, wurde auch die therapeutische Schwangerschaftsunterbrechung kriminalisiert.
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