Nordirisches Abtreibungsverbot kommt vor höchstes britisches Gericht
London – Das Abtreibungsverbot in Nordirland steht seit gestern auf dem Prüfstand des obersten britischen Gerichts. Anders als in England, Schottland und Wales dürfen Frauen in Nordirland nach Vergewaltigungen nicht abtreiben. Das Verbot gilt auch, wenn der Fötus aufgrund von Fehlbildungen nicht lebensfähig ist.
Abtreibungen sind in Nordirland nur erlaubt, wenn Lebensgefahr für die Mutter besteht. Die Anhörung im Supreme Court in London dauert drei Tage. Im Kern geht es um die Frage, ob das strikte Verbot mit den internationalen Menschenrechten vereinbar ist.
Abtreibungstourismus nach England
Mehr als 700 Frauen aus Nordirland reisen pro Jahr für einen Abbruch vor allem nach England. Sie müssten „in einer schwierigen Situation in ein Flugzeug steigen, um weit weg von ihren Familien und Freunden“ den Eingriff vornehmen zu lassen, sagte ein Sprecher der Menschenrechtsorganisation Amnesty International dem Sender Sky News.
Für England, Wales und Schottland gilt eine Frist von 24 Wochen. Wenn zwei Ärzte der Frau bescheinigen, dass die Schwangerschaft ihr körperlich oder seelisch schaden könnte, ist ein Eingriff legal.
Im katholischen Nachbarland Irland kündigte die Regierung vor einem knappen Monat ein Referendum über das dortige Abtreibungsgesetz an. Geplant ist die Abstimmung im nächsten Mai oder Juni. Ministerpräsident Leo Varadkar hatte bereits mehrmals die Gesetzgebung als zu „restriktiv“ bezeichnet. In Irland gilt das strengste Abtreibungsverbot in der Europäischen Union.
Das Gesetz war dort 2014 erstmals gelockert worden. Seitdem ist eine Abtreibung zulässig, wenn das Leben der Schwangeren bedroht ist oder wenn sie als selbstmordgefährdet gilt. Der UN-Menschenrechtsausschuss hatte im vergangenen Jahr das irische Abtreibungsverbot als Verstoß gegen die internationalen Menschenrechtsvereinbarungen kritisiert.
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