Ausland

Nordirisches Abtreibungsverbot kommt vor höchstes britisches Gericht

  • Mittwoch, 25. Oktober 2017

London – Das Abtreibungsverbot in Nordirland steht seit gestern auf dem Prüfstand des obersten britischen Gerichts. Anders als in England, Schottland und Wales dürfen Frauen in Nordirland nach Vergewaltigungen nicht abtreiben. Das Verbot gilt auch, wenn der Fötus aufgrund von Fehlbildungen nicht lebensfähig ist.

Abtreibungen sind in Nordirland nur erlaubt, wenn Lebensgefahr für die Mutter besteht. Die Anhörung im Supreme Court in London dauert drei Tage. Im Kern geht es um die Frage, ob das strikte Verbot mit den internationalen Menschenrechten vereinbar ist.

Abtreibungstourismus nach England

Mehr als 700 Frauen aus Nordirland reisen pro Jahr für einen Abbruch vor allem nach England. Sie müssten „in einer schwierigen Situation in ein Flugzeug steigen, um weit weg von ihren Familien und Freunden“ den Eingriff vornehmen zu lassen, sagte ein Sprecher der Menschenrechtsorganisation Amnesty International dem Sender Sky News.

Für England, Wales und Schottland gilt eine Frist von 24 Wochen. Wenn zwei Ärzte der Frau bescheinigen, dass die Schwangerschaft ihr körperlich oder seelisch schaden könnte, ist ein Eingriff legal.

Im katholischen Nachbarland Irland kündigte die Regierung vor einem knappen Monat ein Referendum über das dortige Abtreibungsgesetz an. Geplant ist die Abstimmung im nächsten Mai oder Juni. Ministerpräsident Leo Varadkar hatte bereits mehrmals die Gesetzgebung als zu „restriktiv“ bezeichnet. In Irland gilt das strengste Abtreibungsverbot in der Europäischen Union.

Das Gesetz war dort 2014 erstmals gelockert worden. Seitdem ist eine Abtreibung zulässig, wenn das Leben der Schwangeren bedroht ist oder wenn sie als selbstmord­gefährdet gilt. Der UN-Menschenrechtsausschuss hatte im vergangenen Jahr das irische Abtreibungsverbot als Verstoß gegen die internationalen Menschenrechtsvereinbarungen kritisiert.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung