Chronisch entzündliche Darmerkrankungen in ASV-Katalog aufgenommen

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED) in den Katalog der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) aufgenommen. Den Antrag dazu hatte die Patientenvertretung im G-BA gestellt.
„Bei den CED mit ihren beiden Hauptformen Morbus Crohn und Colitis ulcerosa handelt es sich um komplexe Multiorganerkrankungen, die besondere Anforderungen an Diagnostik und Therapie stellen und eine enge interdisziplinäre Betreuung der Betroffenen notwendig machen“, begründeten die Patientenvertreter ihren Antrag, der im G-BA einstimmig angenommen wurde.
„Mehr als 15 Jahre nach der erstmaligen Antragsstellung der Patientenvertretung zur Aufnahme in den Katalog gemäß Paragraph 116b des fünften Sozialgesetzbuches kann nun endlich gehandelt werden“, sagte Tobias Hillmer, Geschäftsführer und Patientenvertreter der Deutschen Morbus Crohn/Colitis ulcerosa Vereinigung.
In der ASV werden Patienten mit komplexen, schwer therapierbaren Krankheiten behandelt, die eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Ärzten erfordert. Der G-BA muss nun in einer neuen Anlage zur ASV-Richtlinie die Details der Versorgung festlegen. Dabei geht es um den Behandlungsumfang und welche Anforderungen es an Teilnehmer, Ausstattung und Qualitätssicherung gibt.
„Die CED-Betroffenen erwarten den zügigen Start einer qualitätsgesicherten, vernetzten und spezialisierten Versorgung“, sagte Hillmer. Um dies zu ermöglichen, fordere man eine Priorisierung der weiteren Beratungen für die CED im G-BA, damit die Anforderungen an die ASV-Leistungserbringung im kommenden Jahr beschlossen werden könnten.
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