Ärzteschaft

ASV: Telefonberatung weiter möglich

  • Montag, 8. Februar 2021
/picture alliance, Wavebreak Media
/picture alliance, Wavebreak Media

Berlin – Auch in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) ist wegen der Coronapandemie die telefonische Beratung umfassender möglich. Auf eine entsprechende Regelung des Gemein­samen Bundesausschusses (G-BA) vom 17. Dezember hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jetzt hingewiesen.

Danach können ASV-Teams für die telefonische Beratung rückwirkend ab dem 2. November 2020 die Gebührenordnungspositionen 01433 und 01434 abrechnen. Diese Regelung gilt zunächst bis Ende März 2021.

„Finden in dem Quartal ausschließlich telefonische Konsultationen statt, muss die elektronische Ge­sund­heits­karte nicht eingelesen werden. In diesem Fall übernimmt die Praxis die Versichertendaten für die Abrechnung aus der Akte des Patienten“, informiert die KBV.

Der G-BA hatte am 17. Dezember auch zwei neue Indikationen in die ASV aufgenommen. Damit können künftig auch Patienten mit Kopf- oder Halstumoren und Patienten mit bestimmten neuromuskulären Erkran­kungen in dem interdisziplinären Versorgungsbereich behandelt werden.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung