Ausland

Contergan-Opfer in Australien werden entschädigt

  • Montag, 2. Dezember 2013

Sydney – Nach jahrelangem Kampf erhalten Contergan-Opfer in Australien und Neusee­land eine Entschädigung: Vor dem Obersten Gericht des australischen Bundesstaates Victoria einigten sich am Montag die Anwälte der Opfer mit dem britischen Konzern Dia­geo auf eine Zahlung von 89 Millionen australische Dollar (60 Millionen Euro). Diageo ist Rechtsnachfolger des Unternehmens The Distillers Company, welches das Medika­ment des deutschen Herstellers Grünenthal in den 50er Jahren in Australien und Neuseeland vertrieb.

Das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan war von 1957 bis 1961 rezeptfrei verkauft worden. Sein Wirkstoff Thalidomid führte bei bis zu 20.000 Kindern weltweit zu dauer­haften Schädigungen wie schwerwiegenden Fehlbildungen an den Gliedmaßen.

Monica McGhie etwa wurde ohne Arme und Beine geboren. „Mein Leben ist ein Kampf, seit 50 Jahren", sagte sie. Die Entschädigung werde nichts an ihrem Leidensweg ändern. „Aber ich kann wieder mit mehr Zuversicht in die Zukunft schauen, weil ich weiß, dass ich die finanziellen Mittel für die Pflege habe, die ich brauche."

Mit der Einigung mit Diageo wollen die Opferanwälte Grünenthal nicht länger auf Entschädigung verklagen, wie sie ankündigten. Der Diageo-Chef Ian Wright nannte den vor Gericht gefundenen Kompromiss „fair und gerecht" für alle Beteiligten.

Erst vor wenigen Tagen hatte ein spanisches Gericht Grünenthal in erster Instanz verurteilt, Contergan-Opfern in Spanien Entschädigung zu zahlen. Sie sollen 20.000 Euro Schadenersatz je Prozentpunkt des offiziell anerkannten Behinderungsgrads erhalten. Eine Gesamtsumme ist noch nicht bekannt.

Nach Angaben des spanischen Opferverbands Avite wurden bis zu 3.000 Menschen in Spanien durch Thalidomid geschädigt. Viele sind bereits gestorben. Avite hatte in dem Prozess insgesamt 204 Millionen Euro für die noch lebenden Opfer gefordert. Grünenthal prüft derzeit, ob es Berufung einlegt.

afp

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung