Ausland

Contergan-Skandal: Grünenthal muss spanische Opfer entschädigen

  • Mittwoch, 20. November 2013

Madrid – Der frühere Contergan-Hersteller Grünenthal muss die spanischen Opfer des Wirkstoffes Thalidomid entschädigen, durch den Tausende Kinder Ende der 50er und Anfang der 60er Jahren Fehlbildungen erlitten. Ein Gericht in Madrid verurteilte die Pharmafirma heute zur Zahlung von 20.000 Euro Schadenersatz je Prozentpunkt des offiziell anerkannten Behinderungsgrads der Opfer, wie es in einer Justizmitteilung hieß. Der Gesamtbetrag wurde nicht genannt.   

Nach Angaben des spanischen Opferverbands Avite wurden bis zu 3.000 Menschen in Spanien Opfer des Wirkstoffes, der in Deutschland unter dem Namen Contergan verkauft wurde. Viele der Opfer sind bereits gestorben. Avite hatte in dem Prozess 204 Millionen Euro für die noch lebenden Opfer gefordert. Die Summe sollte entsprechend dem Behinderungsgrad aufgeteilt werden.   

Die spanischen Thalidomid-Opfer haben bislang keinerlei Entschädigung für ihr Schicksal bekommen, das sie mit Tausenden Menschen weltweit teilen. Schätzungsweise 10.000 bis 20.000 Kinder kamen Ende der 50er und Anfang der 60er Jahre mit Fehlbildungen zur Welt, weil sie im Mutterleib Thalidomid ausgesetzt waren.  

Ursprünglich als Schlaf- und Beruhigungsmittel vermarktet, wurde der Wirkstoff ab Ende der 50er Jahre weltweit auch als Mittel gegen Schwangerschaftsübelkeit verschrieben. Die Frauen brachten dadurch teilweise Kinder mit massiven Fehlbildungen zur Welt. In Deutschland lief das Medikament unter dem Namen Contergan, es wurde Ende 1961 vom Markt genommen. In Spanien und anderen Ländern dauerte es danach noch mehrere Monate, bevor Thalidomid-Medikamente verboten wurden.

Grünenthal wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass in dem Urteil die Gesamthöhe der Entschädigungszahlungen nicht quantifiziert worden sei. Nach der Entscheidung des Gerichts sollten weniger als 20 Betroffene Entschädigung erhalten, betonte die spanische Niederlassung des Unternehmens.

Grünenthal respektiere das Urteil, sei mit der Argumentation aber nicht einverstanden. Das Unternehmen werde nach einer genauen Prüfung der Gerichtsentscheidung über sein weiteres Vorgehen entscheiden.

afp/dpa

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