Politik

Coronaimpfverordnung soll verlängert werden

  • Dienstag, 3. Mai 2022
Eine lange Schlange bildet sich vor der Einfahrt zur Impfung an der Ikea-Filiale Berlin-Lichtenberg vor dem Schild mit der Aufschrift „Impf-Drive-in Einfahrt Corona-Impfung Ohne Termin“./dpa, Fabian Sommer
dpa, Fabian Sommer

Berlin – Die Struktur der Coronaimpfzentren soll künftig auch für die Versorgung von ukrainischen Geflüchte­ten mit anderen Schutzimpfungen genutzt werden. Das sieht der Referentenentwurf einer Fünften Verord­nung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) vor, der dem Deutschen Ärzteblatt vor­liegt.

Die Bundesregierung will die Kofinanzierung der Kosten der Impfzentren und mobilen Impfteams durch den Bund bis zum 25. November verlängern. Die Regelungen der fünften Verordnung zur Änderung der Corona­ImpfV sollen allesamt nur bis zu diesem Datum gelten, da das Sozialgesetzbuch V (SGB V) vorsieht, dass sie spätestens ein Jahr nach der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag außer Kraft tritt.

Bis dahin soll zudem die Möglichkeit geschaffen werden, dass über die bestehenden Strukturen von Impfzent­ren und mobilen Impfteams die aus der Ukraine geflüchteten Menschen mit anderen Schutzimpfungen ver­sorgt werden können.

Außerdem wurden Regelungen zur Aufnahme von Zahnärzten als eigenständige Leis­tungs­erbringer in die CoronaImpfV aufgenommen. Der Referentenentwurf geht derzeit in die Verbändeabstimmung. Bis zum kommenden Freitag sollen sie dem Bundesgesundheitsministerium ihre Stellungnahmen zukommen lassen.

lau

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