Coronaimpfverordnung verlängert, KBV drängt auf Ausweitung

Berlin – Ärzte können in den Praxen weiterhin gegen SARS-CoV-2 impfen. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Coronavirusimpfverordnung bis zum 25. November 2022 verlängert. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.
Die Verordnung, die unter anderem den Anspruch auf die Impfung sowie die Abrechnung und Vergütung regelt, wäre am 31. Mai ausgelaufen. Die KBV begrüßt die Verlängerung der Impfverordnung, fordert aber, die Regelung bis Ende März 2023 zu verlängern, um die Impfkampagne nahtlos fortsetzen zu können.
„Ein Systemwechsel Ende November 2022 sollte dringend vermieden werden. Zu diesem Zeitpunkt waren in den vergangenen beiden Jahren die Infektionszahlen sprunghaft angestiegen“, hieß es aus der KBV.
Die von Juni bis vorerst zum 25. November geltende neue Coronavirusimpfverordnung sieht auch vor, dass niedergelassene Zahnärzte die Impfung verabreichen. Außerdem können Impfzentren und mobile Impfteams Geflüchteten aus der Ukraine Impfungen gegen COVID-19 und weitere Schutzimpfungen anbieten.
Laut der KBV sollte die COVID-19-Impfung in die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und damit in die Regelversorgung überführt werden.
Dazu müssten unter anderem der Bestellprozess und die Vergütung in den regionalen Impfvereinbarungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen neu geregelt werden, hieß es aus der KBV.
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