Coronasoforthilfen: 6.765 Ermittlungsverfahren eingeleitet

Berlin – Im Zusammenhang mit der Rückzahlung von Coronasoforthilfen sind nach vorläufigen, unvollständigen Daten bisher 11.436 Strafanzeigen gestellt und 6.765 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.
Weitere Details, etwa zu Verurteilungen, Strafbefehlen und Einstellungen der Verfahren, liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vor. Das schreibt sie in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu den Coronasoforthilfen.
Die Bundesregierung hatte im März 2020 ein Programm im Umfang von 50 Milliarden Euro für Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbstständige, Freiberufler und Landwirte aufgelegt. Die AfD-Fraktion hatte sich in der Anfrage konkret nach Rückzahlungen und Rückforderungen von Soforthilfen erkundigt.
Die Fraktion führte an, dass die damaligen Anträge inzwischen überprüft und Rückforderungen gestellt würden. Dabei würde es auch zu Strafanzeigen kommen.
Bis zum 30. September 2021 sind nach Angaben der Bundesregierung bundesweit Coronasoforthilfen in Höhe von rund 13,5 Milliarden Euro ausgezahlt worden. Wie die Bundesregierung in der Antwort ausführt, liegen aber aufgrund laufender Überprüfungen noch nicht aus allen Ländern Ergebnisse zu den Rückflüssen der Mittel vor.
Nach den bisher vorliegenden Daten sind demnach bundesweit Soforthilfen in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro freiwillig zurückgezahlt worden. Aufgrund von Rückforderungen sind den Angaben zufolge rund 500 Millionen Euro zurückgeflossen.
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