Politik

Coronastatus­nachweis: UPD weist auf Verwirrung bei Genesenen hin

  • Dienstag, 29. Juni 2021
/kebox, stock.adobe.com
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Berlin – Die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) und die entsprechende Verordnung des Gesetzgebers zum Genesenennachweis, die voneinander ab­wei­chen, sorgen derzeit für Verwirrung bei vielen Menschen. Darauf hat heute die Un­abhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) aufmerksam gemacht. Sie wünscht sich eine bessere Abstimm­ung von Wissenschaft und Politik.

Mit der aktuellen Impfempfehlung für COVID-19-Genesene akzeptiert die STIKO der UPD zufolge einen Genesenennachweis mittels spezifischer SARS-CoV-2-Antikörper. Um einen rechtlich wirksamen Status als Genesener zu erlangen, können Antikörpertests bislang aber nicht herangezogen werden.

Laut der derzeit noch gültigen Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung des Bundesjustizministeriums muss eine durchgestandene Infektion in der Regel mit dem Erregernachweis mittels PCR-Test nachge­wie­sen werden.

„Ein Antikörpertest, wie in der STIKO-Empfehlung vom 24. Juni 2021 alternativ empfohlen, reicht bisher für den offiziellen Genesenennachweis nicht aus. Wir hoffen, dass in die Verordnung der Antikörpernach­weis schnellstmöglich mit aufgenommen wird, denn für viele von COVID-19 genesene Menschen stellt der PCR-Nachweis ein Problem dar“, sagte UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede.

Derzeit gelten Menschen in Deutschland offiziell als genesen, wenn sie keine typischen Symptome einer akuten Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 haben und zudem einen positiven PCR-Test vorlegen können. Dieser Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate zurückliegen. Sind beide Bedingungen erfüllt, kann der Genesenennachweis ausgestellt werden.

„Wir hoffen, dass der Verordnungsgeber umgehend auf die Empfehlung der STIKO reagiert und Antikör­pertests in die Verordnung als Nachweis der durchgemachten Infektion mit aufgenommen werden“, erklärte der ärztliche Leiter der UPD Johannes Schenkel.

„Das würde gerade denjenigen helfen, die keinen PCR-Test als Nachweis vorliegen haben. Bis zur Anpas­sung der Rechtsverordnung können wir in der Beratung allerdings auch nur darauf verweisen, dass die derzeitige Rechtslage verbindlich ist.“

Nach seinen Worten sind nicht abgestimmte oder verzahnte Aussagen und Botschaften von Behörden, wissenschaftlich unabhängigen Expertengremien und der Politik in der Pandemie immer wieder prob­lematisch.

„Wie kontraproduktiv widersprechende Botschaften sein können, haben wir in der Beratung schon bei der Frage der Priorisierung der Impfungen vielfach registriert“, sagte UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede.

may/EB

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