Politik

Coronatestpflicht in bayerischen Alten- und Pflegeheimen

  • Donnerstag, 29. Juli 2021
/picture alliance, ROBIN UTRECHT
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München – Angesichts steigender Infektionszahlen verstärkt Bayern die Coronaschutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeheimen sowie in weiteren Betreuungseinrichtungen. Ab dem 16. August müssen nicht geimpfte oder genesende Besucher vor dem Betreten entsprechender der Einrichtung einen negativen Coronatest vorlegen, nicht geimpfte oder genesene Mitarbeiter zwei Mal pro Woche einen Antigentest machen.

Während der Freistaat in der zweiten Coronawelle die meisten schweren und tödlichen COVID-19-Ver­läufe in Alten- und Pflegeheimen verzeichnete, hat sich die Situation der Bewohner in den vergangenen Monaten vor allem durch Impfungen verbessert.

„Zuletzt waren noch 15 Menschen in elf Einrichtungen im Freistaat mit Corona infiziert“, verwies Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek auf Zahlen vom 19. Juli. „Diesen Erfolg dürfen wir jetzt nicht verspielen.“

Holetschek warnte davor, dass die steigenden Infektionszahlen zeitversetzt auch in den Einrichtungen ankommen würden. „Deshalb müssen wir reagieren: Es sind verpflichtende Tests für alle notwendig, die sich nicht anderweitig schützen können oder wollen“, so der Minister. Zudem seien die Tests ein weiterer Schutzschirm für Bewohner und Personal, solange es keine klare Empfehlung für die Auffrischungs­im­pfungen gebe.

Zugleich warb Holetschek erneut dafür, sich impfen zu lassen und wies diesbezüglich auf die zahlreichen Sonderimpfaktionen im Freistaat hin: „Bayern bietet über zahlreiche Wege Coronaimpfungen an. Machen Sie diesen Sommer für sich zu einem Impf-Sommer!“

hil/sb

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