Coronatests: Ärztlicher Pandemierat legt Empfehlungen für Pflegeeinrichtungen vor

Berlin – Aktualisierte Empfehlungen für eine an wissenschaftliche Erkenntnisse angepasste Teststrategie in Senioreneinrichtungen legte der Pandemierat der Bundesärztekammer (BÄK) vor. Demach sollten unter anderem Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen bezüglich der speziellen Warnsymptome der SARS-CoV-2-Infektion bei Hochbetagten und an Demenz erkrankten Personen geschult werden.
In dem vorgelegten Papier heißt es, in den vergangenen Wochen sei es trotz der Empfehlung zur breiten Anwendung von Antigenschnelltesten und deren Kostenübernahme durch die Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in Senioreneinrichtungen zu zahlreichen, auch großen Ausbrüchen mit hoher Letalität bei den zu Pflegenden in diesen Einrichtungen gekommen.
Die Aufarbeitung solcher Ausbrüche habe gezeigt, dass neben der Empfehlung und Bereitstellung der Teste auch eine klare Einbindung von vermehrten Testungen in ein strukturiertes Infektionskontrollkonzept erforderlich sei.
Wichtiger Bestandteil eines solchen Konzeptes sei die entsprechende Schulung der in Pflegeeinrichtungen Tätigen. Senioren, die Warnsymptome zeigen, sollten unverzüglich mit einem Antigenschnelltest getestet und zusätzlich ein PCR-Test veranlasst werden. Bei positivem Schnelltest müsse sofort eine konsequente Isolierung veranlasst werden.
Informationsposter könnten in Verbindung mit den schon durch das Robert-Koch-Institut (RKI) vorliegenden Informationsblättern zur besseren Verbreitung dieser Informationen beitragen.
Das Pflegepersonal von Senioreneinrichtungen selbst sollte laut der Expertenempfehlung alle 48 Stunden mittels Schnelltest getestet werden. Die Testung sollte sauber dokumentiert werden. Wenn sich in den kommenden Wochen herausstelle, dass durch eine zweifache Coronaimpfung eine Infektionsübertragung unwahrscheinlich gemacht wird, könne bei Geimpften auf diese prophylaktische Testung verzichtet werden.
Sollten in einer Einrichtung COVID-19-Fälle auftreten und aufgrund der Personaldecke die Notwendigkeit bestehen, die Quarantäne bei symptomfreiem Personal vorzeitig aufzuheben, soll die Infektiosität vor Aufhebung der Quarantäne mittels PCR-Test eingeschätzt werden. Auch erkrankte Senioren sollen laut Pandemierat vor Aufhebung der Isolierung erneut zur Einschätzung der Infektiosität mittels PCR-Test untersucht werden.
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