COVID-19: Empfehlungen zur pneumologischen Reha

Berlin – Auch nach Abklingen einer COVID-19-Erkrankung können die Lungenfunktion und die körperliche Leistungsfähigkeit der Patienten beeinträchtigt sein. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) hin. Die Fachgesellschaft hat deshalb Empfehlungen zur pneumologischen Rehabilitation bei COVID-19 erarbeitet.
Als von COVID-19 genesen gilt laut Robert-Koch-Institut, wer mindestens 48 Stunden keine Symptome wie Husten oder Fieber zeigt und bei dem im Abstand von 24 Stunden zwei Rachenabstrichtests negativ ausfallen. Zudem müssen die ersten Symptome mindestens zwei Wochen zurückliegen.
Dennoch: „CT-Bilder der Lungen von genesenen COVID-19-Patienten legen nahe, dass viele von ihnen nicht wirklich gesund sind, sondern als Folge der Infektion mehr oder weniger starke Lungenschäden aufweisen“, erläuterte der DGP-Experte Andreas Rembert Koczulla, Chefarzt des Fachbereichs Pneumologie der Schön Klinik Berchtesgadener Land.
„Insbesondere Patienten, die bereits vor der COVID-19-Erkrankung an einer chronischen Lungenerkrankungen gelitten haben, werden eine intensivere Nachsorge benötigen, die je nach vorliegendem Schweregrad eine besondere Expertise von der nachsorgenden Klinik erfordert“, sagte Michael Pfeifer, Präsident der DGP.
In der pneumologischen Rehabilitation geht es laut der Fachgesellschaft zunächst darum, in Belastungstests herauszufinden, wie schwer die Lunge geschädigt und die Sauerstoffversorgung des Körpers beeinträchtigt ist.
Je nach Schwere der COVID-19-Erkrankung und der Dauer der künstlichen Beatmung werden unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. Diese können bei schweren Verläufen laut der DGP eher einer fortgesetzten Akutversorgung ähneln als einer klassischen Rehabilitation.
Die Rehabilitation von COVID-19-Patienten werde daher bei vielen Patienten überwiegend stationär ablaufen. Deutschland verfügt laut der DGP dafür über etwa 5.000 Plätze.
„Um ein qualitativ hochwertiges Therapieangebot sicher zu stellen, das durch die Einschränkungen der vergangenen Monate erheblich gefährdet ist, muss dieser höhere Aufwand zwingend in den Pflegesätzen abgebildet werden“, so der DGP-Präsident.
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