Ärzteschaft

COVID-19-Impfstoff: Arztpraxen müssen nun zwei Wochen im Voraus bestellen

  • Mittwoch, 7. Juli 2021
/picture alliance, Andreas Arnold
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Berlin – Vertragsärzte müssen den Impfstoff gegen SARS-CoV-2 künftig zwei Wochen im Voraus bestellen – erstmals am kommenden Dienstag. Die wöchentliche Belieferung der Praxen bleibt erhalten. Vorgaben zu Bestellmengen soll es nicht mehr geben. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) heute mitteilte.

Grund ist eine Umstellung des Liefer- und Bestellverfahrens zu Mitte Juli durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), wie die KBV schreibt. So solle der Impfstoff künftig nicht mehr nach einem Bevöl­kerungs­schlüs­sel, sondern bedarfsabhängig verteilt werden.

Die Impfstoffverteilung erfolgt aktuell nach dem Bevölkerungsanteil je Bundesland. Das kann dazu füh­ren, dass der Impfstoff unpassend verteilt wird. „Da inzwischen immer mehr Menschen gegen COVID-19 geimpft sind, will der Bund die Impfstoffe künftig ausschließlich nach dem Bedarf verteilen und nicht mehr an der Bevölkerungszahl ausrichten“, schreibt die KBV.

Das BMG gibt zwar an, dass genügend Impfstoff bereit stehen wird. Dennoch hält die KBV Kürzungen wegen zusätzlich anstehender Zweitimpfungen mit mRNA-Vakzinen im Rahmen der heterologen Im­pfung nicht für ausgeschlossen.

„Es wird derzeit von BMG, Impfstoffherstellern und Großhandel geprüft, ob die Arztpraxen zukünftig zumindest etwas früher als bisher eine Rückmeldung erhalten können, ob die bestellte Menge in dem Umfang ausgeliefert werden kann“, hieß es von der KBV. Man wolle die Praxen „schnellstmöglich informieren“.

may/EB

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