Ärzteschaft

Keine Höchstbestellmengen für SARS-CoV-2-­Impfstoffe für letzte Augustwoche

  • Montag, 9. August 2021
/picture alliance, Henrik Montgomery
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Berlin – Arztpraxen können für die Woche vom 23. bis 29. August soviel SARS-CoV-2-Impfstoff für die Erst- und Zweitimpfung bestellen, wie sie benötigen. Der Bund stellt laut der Kassenärztlichen Bundes­vereinigung (KBV) Vakzine von Biontech/Pfizer, Astrazeneca und Johnson & Johnson in ausreichenden Mengen bereit, Höchstbestellmengen je Arzt gibt es nicht.

Die Praxen sollen den Impfstoff für Erst- und Zweitimpfungen trotzdem wie bisher auf zwei separaten Rezepten bestellen. So können Bestellungen für Zweitimpfungen vorrangig beliefert werden, sollten unerwartet doch Engpässe auftreten.

Stichpunkt für die Bestellung ist morgen (10. August) zwölf Uhr. Die Praxen geben dazu auf den Rezepten an, wie viele Dosen von welchem Hersteller sie für Erst- und gegebenenfalls für Zweitimpfungen in der Woche benötigen.

Das Bundesgesundheitsministerium bittet darum, nur die Impfstoffmenge zu bestellen, die die Praxis in der jeweiligen Woche verimpfen kann. „Arztpraxen, die Impfstoffe im Kühlschrank haben, die sie wegen der rück­läufigen Nachfrage nicht benötigen, dürfen diese an Kolleginnen und Kollegen weiterreichen“, informiert die KBV.

Die Apotheken werden die Arztpraxen am Dienstag den 17. August informieren, wie viele Impfstoffdosen sie tatsächlich erhalten.

Laut dem Impfdashboard des BMG wurden in Deutschland am 8. August 110.104 Impfdo­sen verabreicht. „Damit sind nun 45.587.992 Personen (54,8 Prozent der Gesamtbevölkerung) vollständig ge­impft. Insge­samt haben 51.928.894 Personen (62,4 Prozent ) mindestens eine Impfdosis erhalten“, informiert die Infoseite (Stand 9. August 9.30 Uhr).

hil

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