COVID-19: Landgericht weist Klagen gegen Impfstoffhersteller ab

Saarbrücken – Das Landgericht Saarbrücken hat mehrere Klagen gegen einen Hersteller von Coronaimpfstoffen abgewiesen. Die Kläger könnten gegen diese Entscheidungen Berufung beim Saarländischen Oberlandesgericht (OLG) einlegen, heißt es in einer Mitteilung der Gemeinsamen Pressestelle beim OLG.
„Ob der Einsatz der Impfstoffe für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Kläger ursächlich war, hat die Kammer insgesamt und ausdrücklich offengelassen“, hieß es.
Die 16. Zivilkammer weist in der Begründung ihrer Urteile darauf hin, dass eine Haftung nach dem Arzneimittelgesetz zunächst nur für Schäden in Betracht komme, die durch ein fehlerhaftes Arzneimittel entstanden seien.
Dass die Impfstoffe fehlerhaft seien, hätten die Kläger aber nicht nachgewiesen. In den Gebrauchsinformationen seien zudem durchaus erhebliche und schwere mögliche Nebenwirkungen wie etwa Myokarditis oder Perikarditis aufgeführt worden.
Eine Haftung aus dem Arzneimittelgesetz für Schäden infolge einer nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation kommt dem Gericht zufolge auch nicht in Betracht.
„Die Kammer konnte sich insoweit nicht davon überzeugen, dass die Kläger sich nicht hätten impfen lassen, wenn in den Produktinformationen der Beklagten andere Informationen enthalten gewesen wären“, heißt es in der Begründung.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: