Ärzteschaft

COVID-19: S3-Leitlinie zur stationären Therapie aktualisiert

  • Dienstag, 13. September 2022
/picture alliance, Marijan Murat
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Marburg – Die „Living Guideline“ zur stationären Therapie von Patienten mit COVID-19 enthält neue Empfeh­lungen zur antiviralen Therapie der Erkrankung. Danach können Patienten mit Risikofaktoren für einen schwe­­­ren Verlauf in der COVID-19 Frühphase antiviral behandelt werden, um dieses Risiko zu reduzieren.

Zur Verfügung stehen laut Leitlinie aktuell Nirmatrelvir/Ritonavir (bis zu fünf Tage nach Symptombeginn), Remdesivir (bis zu sieben Tage nach Symptombeginn) und Molnupiravir (bis zu fünf Tage nach Symptombe­ginn).

„Im Falle einer Therapie erfolgt diese als Einzelfallentscheidung unter Einbeziehung von Verfügbarkeit, Kon­traindikationen, Hospitalisierungsstatus und individuellem Patientenrisiko“, heißt es in der Leitlinie. Den mo­noklonalen Antikörper Sotrovimab empfiehlt die Leitliniengruppe für die Therapie nicht mehr, da er in vitro bei den derzeit in Deutschland dominierenden Omikron-Sublinien nicht ausreichend wirksam sei.

Alle Patienten mit mindestens Low-Flow-Sauerstoff-Bedarf oder schwererem Erkrankungsverlauf sollten Dexa­methason erhalten. Patienten mit Low-Flow- oder High-Flow-Sauerstofftherapie (WHO Skala fünf bis sechs) könnten zusätzlich mit dem JAK-1 Antagonisten Baricitinib behandelt werden.

Ein klinischer Nutzen einer Therapie mit dem IL-6-Antagonisten Tocilizumab sei nur bei Patienten mit Sauer­stoffbedarf und rasch progredientem Krankheitsverlauf hin zum respiratorischen Versagen zu erwarten. Tocili­zumab solle aber nicht zusammen mit JAK-Inhibitoren wie Baricitinib eingesetzt werden.

Laut der Leitliniengruppe bleibt der klinische Nutzen von Remdesivir bei Patienten mit Low-Flow- und High-Flow-Sauerstoff bis hin zur nicht invasiven Beatmung (WHO Skala fünf bis sechs) auf Grundlage der vorlie­genden Evidenz aus randomisiert kontrollierten Studien weiterhin unsicher. Bei Patienten mit invasiver Be­atmung soll Remdesivir nicht eingesetzt werden, so die Autoren.

Die vorliegende Evidenz für die Wirksamkeit von antiviralen Substanzen aus randomisierten kontrollierten Studien beschränkt sich laut der Leitliniengruppe derzeit auf ungeimpfte Kollektive vor der Verbreitung von Omikron-Varianten.

„Als Grundlage für die Anwendbarkeit dieser Evidenz auf Infektionen, die mit heutigen Virusvarianten auftre­ten, dienen primär Untersuchungen in vitro, die die antivirale Aktivität der Substanzen überprüfen“, berichten die Autoren.

Im März 2020 wurde erstmals in Deutschland eine S1-Leitlinie zur intensivmedizinischen Therapie von Pa­tien­ten mit COVID-19 publiziert. Diese Leitlinie wurde nachfolgend mehrfach für die intensivmedizinische Therapie aktualisiert und im November 2020 als S2k-Leitlinie um den gesamtstationären Bereich erweitert.

Im Februar 2021 erfolgte eine erste Aktualisierung als S3-Leitlinie, weitere Überarbeitungen erschienen im Mai 2021, im Oktober 2021 und im Februar 2022. Die aktuelle Version entstand Anfang September 2022.

Federführend waren die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) und die Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (DGI).

hil

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