Ärzteschaft

Ärztetag kritisiert Arbeitsentwurf zur Reform der Psychotherapeuten­ausbildung

  • Montag, 14. Mai 2018
/loreanto, stock.adobe.com
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Erfurt – Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 hat die geplante Novellierung des Psychotherapeutengesetzes in der derzeit bekannten Form abgelehnt und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aufgefordert, den im Sommer 2017 vorgelegten Arbeitsentwurf zurückzunehmen. Der Gesetzentwurf bedrohe das ärztliche Berufsbild und die ganzheitliche Versorgung der Patienten, kritisierten die Abgeordneten.

Mit der Reform könnten voneinander getrennte Versorgungsbereiche entstehen und die psychotherapeutische Versorgung aus der medizinisch-ärztlichen Versorgung ausgegliedert werden. Die psychotherapeutische Versorgung von Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen in Deutschland werde durch Ärzte, Psychologen, Pädagogen beziehungsweise Sozialpädagogen mit einer entsprechenden Ausbildung in einem wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren sichergestellt. An dieser multidisziplinär vernetzten Versorgung sollte festgehalten werden, forderte das Ärzteparlament. Es dürfe nicht zu einer Verdrängung der Ärzte aus der psychothera­peutischen Versorgung kommen.

Kritik an Begrifflichkeiten

Das BMG strebe offensichtlich eine Analogie der Aus- und Weiterbildung des nicht­ärztlichen Psychotherapeuten zum Medizinstudium an. Es gehe somit zusätzlich um Weiterbildung nach abgeschlossener Ausbildung, aber auch um die Einführung eines Parallelberufes zum Arzt, kritisierten die Abgeordneten. Bereits heute seien alle psychotherapeutischen Verfahren Bestandteil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung und würden auch in der Versorgungsrealität von Ärzten eingebracht.

Der Ärztetag hat darüber hinaus eine Reduktion der Berufsbezeichnung der Psycholo­gischen Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auf „Psychotherapeut“ nachdrücklich zurückgewiesen. Diese Bezeichnung dürfe nicht für Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten reserviert werden, da Ärzte ebenfalls psychotherapeutisch tätig sein dürfen. Vielmehr sollten Patienten erkennen können, auf Basis welcher Grundqualifika­tion psycho­therapeutische Verfahren angewandt werden, heißt es in der Entschließung.

Die Einführung von Modellstudiengängen, in denen die Kompetenzen zur Feststellung, Verordnung und Überprüfung psychopharmakologischer Maßnahmen vermittelt werden sollen, hat der Ärztetag ebenfalls abgelehnt. Eine sichere Anwendung von Psychopharmaka sei nur auf der Grundlage eines Medizinstudiums möglich. Der vom BMG vorgelegte Arbeitsentwurf verfehle zudem die grundsätzliche Zielsetzung, die Qualifikationswege akademischer Heilberufe vergleichbar zu regeln. Ohne Aussagen zur Weiterbildung bleibe die Reform unvollständig, so der Ärztetag.

EB

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