Gesundheitsminister der Länder für Reform der Psychotherapieausbildung

Düsseldorf – Die Gesundheitsminister der Länder haben sich hinter eine Reform der Psychotherapeutenausbildung gestellt. Aus dem einstimmigen Beschluss der 91. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Düsseldorf geht hervor, dass sie „die Absicht der Bundesregierung begrüßen, das bisherige Psychotherapeutengesetz zu novellieren und die Ausbildung zu dem Heilberuf strukturell den anderen akademischen Heilberufen anzupassen“. Dazu sei das vorgesehene direkte Hochschulstudium der Psychotherapie der „geeignete Weg“.
Aus Gründen des Patientenschutzes seien Art und Verbindlichkeit der Ausbildungsstrukturen sowie staatliche Prüfungen bei bundeseinheitlicher Vergleichbarkeit gesetzlich zu regeln, heißt es in dem GMK-Beschluss weiter. Die bestehende Qualität der postgradualen Psychotherapeutenausbildung müsse für die zukünftige Weiterbildung erhalten bleiben. Die Gesundheitsminister der Länder fordern das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, dies im Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung sicherzustellen.
Im Juli vergangenen Jahres hat das BMG einen Arbeitsentwurf für ein „Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz“ vorgelegt. Darin ist vorgesehen, die derzeitige postgraduale Psychotherapeutenausbildung nach einem Hochschulstudium durch ein Approbationsstudium mit anschließender Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten zu ersetzen. Der Arbeitsentwurf beschränkte sich indes auf das Studium und stellte die Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung zurück. Das BMG wird von den Gesundheitsministern der Länder nun gebeten, dazu „zeitnah“ einen Gesetzentwurf vorzulegen und das Gesetzgebungsverfahren „unter kontinuierlicher Beteiligung der Länder zügig voranzutreiben“.
Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßte den Entschluss der Länderminister. „Auch wir halten gesetzliche Regelungen zur Sicherung der hohen heutigen Ausbildungsqualität für die Zeit nach der Reform für unabdingbar“, betonte Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. Dazu gehörten vor allem auch Regelungen, die eine ambulante Weiterbildung an Weiterbildungsinstituten sicherstellten, um für die Leistungen der Psychotherapie-Richtlinie qualifizieren zu können. Der Deutsche Ärztetag hatte den Arbeitsentwurf des Ministeriums zur Reform der Psychotherapeutenausbildung hingegen deutlich kritisiert.
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