Politik

Lauterbach: Medizinforschungsgesetz kommende Woche im Bundestag

  • Donnerstag, 27. Juni 2024
Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit/picture alliance, Hannes P Albert
Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit/picture alliance, Hannes P Albert

Berlin – Das Medizinforschungsgesetz (MFG) soll kommende Woche im Bundestag beschlossen werden. Dies bekräftigte heute Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Rahmen des Hauptstadtkongresses.

Ihm sei dieses Gesetz „besonders wichtig“, so Lauterbach, da in Deutschland erhebliche Defizite bei der medi­zinischen Forschung im Allgemeinen und der Durchführung von klinischen Studien im Speziellen bestünden.

Die Lücke zwischen der innovativen Grundlagenforschung bis hin zur Entwicklung von Arzneimitteln sei zu groß. Andere Länder wie etwa Spanien oder Belgien zögen bei der Durchführung von klinischen Studien an Deutschland vorbei. Dem begegne man nun mit Anpassungen, welche für eine „sehr schnelle und trotzdem gründliche Prüfung“ von Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen sorgen würden.

Die Auswertung von entsprechenden Anträgen soll künftig innerhalb von 26 Tagen erfolgen – Lauterbach sprach von einer „Moonshotstrategie“. Auch werde man Zulassungsverfahren von Arzneimitteln, Medizinpro­dukten und forschungsbedingten Strahlenanwendungen beschleunigen und entbürokratisieren.

Das Maßnahmenpaket des MFG stelle zudem nur einen Bestandteil eines größeren Maßnahmepaketes dar, erläuterte Lauterbach. Dazu zählten auch die Pharmastrategie, das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und die Regelungen rund um die elektronische Patientenakte (ePA).

In der Kombination werde man „eine ganz neue Medizin“ ermöglichen. Der Bundesgesundheitsminister verwies hierzu unter anderem auf dann „erstklassige Voraussetzungen“ für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Mit der ePA könnten Daten generiert werden, die sich nutzenstiftend mit Krebsregistern oder Genomprojekten so­wie Datensätzen von Krankenkassen kombinieren ließen. Insgesamt werde Deutschland so europaweit „neue Maßstäbe setzen“.

Jens Scholz, Vorsitzender des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands (VUD), bewertete die Inhalte des MFG positiv. Mit dem Gesetz seien die Voraussetzungen gegeben, dass Deutschland den Anspruch „vorne mit­zuspielen“, wieder erfüllen könne.

Gerade während der Coronapandemie seien die Nachteile des bisherigen Vorgehens, insbesondere beim Da­tenschutz, deutlich geworden – andere Länder hätten sehr viel schneller und umfänglicher epidemologische Daten erheben können.

Ausdrücklich betonte Lauterbach in diesem Kontext, es sei „beachtlich mit welcher Kompetenz und Energie“ die neue Präsidentin des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Claudia Plattner, dieses Thema aufgegriffen habe.

In der Vergangenheit sei in der Abwägung zwischen Datenschutz und -nutzung der Datenschutz so weit ge­trieben worden, dass man Genehmigungen für Datennutzung kaum in einer akzeptablen Zeit erwarten konnte.

Nun komme man in „ein neues Gleichgewicht“. Sein Eindruck sei, dass man auch bei der Neubesetzung des Postens des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in diese Richtung gehe.

aha

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