Politik

Wissenschafts­akademie Leopoldina will Gesamtstrategie für die biomedizinische Forschung

  • Montag, 3. Juni 2024
/aFotostock, stock.adobe.com
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Berlin – Das geplante Medizinforschungsgesetz ist ein erster Schritt, um die Rahmenbedingungen für biomedizinische Forschung und Innovationen in Deutschland zu verbessern – nötig ist aus Sicht der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina aber eine Gesamtstrategie mit weiteren umfassenden Maßnahmen.

Das geht aus einer neuen sogenannte Ad-hoc-Stellungnahme der Akademie zu dem Gesetzentwurf hervor. Sie trägt den Titel „Vom Medizinforschungsgesetz zur Gesamtstrategie: Biomedizinische Forschung in Deutschland langfristig stärken“. Laut der Leopoldina sollte eine solche Gesamtstrategie alle politischen Ebenen und relevanten Ressorts umfassen.

Dazu gehören Regeln für therapeutische und diagnostische Studien, auch mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz oder Robotik. Auch die tragfähige Finanzierung der Grundlagenforschung sollte langfristig gewährleistet sein. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler betonen, dass die Translation von Ergebnissen der Grundlagenforschung in die Klinik schneller werden sollte. Aber auch der Rückfluss von Erkenntnissen aus der klinischen Erprobung und der Regelversorgung in die Grundlagenforschung müsse verbessert werden.

Die Ad-hoc-Stellungnahme empfiehlt außerdem Maßnahmen zur Anpassung der Tierschutzregelungen im Forschungsbereich. Die derzeitigen Regelungen des deutschen Tierschutzgesetzes sowie die unterschiedliche Auslegung der EU-Verordnungen führten zu Verunsicherung und übermäßiger Bürokratie in der Forschung. Die Leopoldina empfiehlt, den Schutz von zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren in einem eigenen Tierversuchsgesetz zu verankern und in den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zu übergeben.

Die Stellungnahme spricht sich dafür aus, dass alle klinischen Studien vor dem Start registriert und deren Ergebnisse veröffentlicht werden, allerdings ohne bürokratischen Mehraufwand für die Forscherinnen und Forscher zu schaffen. Auch beim Datenschutz sehen die Fachleute Handlungsbedarf: Da viele Patientinnen und Patienten ihre Daten für medizinische Forschungszwecke zur Verfügung stellen wollen, sollte die Politik die Möglichkeit einer sogenannten Sekundärnutzung von Patientendaten zu Forschungszwecken weiter ausbauen.

Das Bundeskabinett hatte den Entwurf des Medizinforschungsgesetzes Ende März beschlossen. Ziel der Reform ist es, die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland zu verbessern. In dieser Woche soll die erste Lesung im Bundestag stattfinden.

hil

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