Pharmaindustrie fordert Änderungen am geplanten Medizinforschungsgesetz

Berlin – Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) fordert anlässlich einer morgigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages Anpassungen am geplanten Medizinforschungsgesetz.
„Der Regierungsentwurf geht in die richtige Richtung, einige wichtige Weichen müssen aber noch gestellt werden“, sagte der BPI-Hauptgeschäftsführer Kai Joachimsen.
Der Verband hat drei Kernforderungen: Erstens sei es wichtig, Forschung und Entwicklung besser zu honorieren. „Das Medizinforschungsgesetz schreibt sich auf die Fahne, Forschung und Entwicklung in Deutschland zu stärken – folglich muss man auch die Ergebnisse dieser Forschung honorieren“, so Joachimsen. Vor allem die sogenannten Leitplanken bei der Preisbildung nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) und die pauschalen Abschläge auf Kombinationspräparate möchte der BPI abgeschafft sehen.
„Natürlich müssen sich Unternehmer fragen, ob sie in einem Land überhaupt forschen können, wenn ihre mit großem Aufwand und unter hohem wirtschaftlichem Risiko entwickelten Arzneimittel später nicht entsprechend vergütet werden und diese letzten Endes gar nicht in die Versorgung kommen“, so Joachimsen.
Der BPI fordert zudem eine regelmäßige Evaluierung des Medizinforschungsgesetzes im Zwei-Jahres-Rhythmus: „Nur wenn die tatsächlichen Effekte des Gesetzes regelmäßig analysiert werden, können wir überprüfen, ob das Ziel der Pharmastrategie – Deutschland wieder als Spitzenstandort für Forschung und Pharmazie zu etablieren – wirklich erreicht wurde“, erklärte Joachimsen.
Drittens setzt der Pharmaverband auf Standardvertragsklauseln für klinische Prüfungen – diese sollten laut dem BPI verbindlich im Arzneimittelgesetz oder in einer entsprechenden Rechtsverordnung verankert werden.
„Mit dem Medizinforschungsgesetz stellt das Bundesministerium für Gesundheit praxistaugliche Mustervertragsklauseln für die Verträge zwischen Sponsoren, Prüfzentrum und gegebenenfalls Dritten zur Verfügung. Doch eine bloße Bekanntmachung der Vertragsklauseln wird noch nicht dazu führen, dass alle Beteiligten diese auch flächendeckend anwenden“, so der BPI-Hauptgeschäftsführer.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: