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DAK erfasst 30 Prozent mehr Verdachtsfälle von Abrechnungsbetrug

  • Freitag, 25. September 2026
/Andrey Popov, stock.adobe.com
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Hamburg – Bei der Krankenkasse DAK-Gesundheit sind 2024 und 2025 rund 2.300 neue Verdachtsfälle von Abrechnungsbetrug erfasst worden. Das waren 30 Prozent mehr als im vorherigen Berichtszeitraum, wie die Kasse heute mitteilte. Insgesamt verfolgte sie knapp 4.900 Bestands- und Neufälle, was 20 Prozent mehr als in den Vorjahren waren. Der entstandene Schaden lag demnach bei 15,6 Millionen Euro.

Am stärksten betroffen war demnach mit fünfeinhalb Millionen Euro der Leistungsbereich Arznei- und Verbandmittel. Grund waren vor allem gefälschte Rezepte für hochpreisige Krebsmedikamente und Abnehmspritzen. Allein von April 2024 bis November 2025 habe die DAK rund tausend Rezeptfälschungen mit einem Schaden von etwa 1,1 Millionen Euro registriert.

Fast jeder zweite Betrugsfall war dem Leistungsbereich Pflege zuzuordnen. Der Schaden belief sich auf 3,6 Millionen Euro. Davon entfielen mehr als zwei Millionen Euro auf den Bereich der häuslichen Krankenpflege, rund eine Million auf die außerklinische Intensivpflege und mehr als 600.000 Euro auf die Pflegeversicherung.

Am drittstärksten war der Leistungsbereich Fahrtkosten von Abrechnungsbetrug betroffen. Die Schadenshöhe liege hier bei 1,8 Millionen Euro, hieß es weiter. Im Bereich Hilfsmittel belief sich der Schaden auf 1,6 Millionen Euro und im Bereich Heilmittel auf 800.000 Euro. Rund 23 Prozent der abgeschlossenen Verdachtsfälle konnten demnach nachgewiesen werden.

Der Gesamtschaden hatte im vorangegangenen Berichtszeitraum mit 17,6 Millionen Euro noch höher gelegen. Zu dem insgesamt hohen Schadensniveau hätten erneut einige wenige Großfälle mit Millionenschäden beigetragen, hieß es. Rund 5,9 Millionen Euro habe die DAK im vergangenen Berichtszeitraum sichern können.

Angesichts zunehmender Betrugsfälle und organisierter Kriminalität forderte die Krankenkasse bessere gesetzliche Voraussetzungen für deren Bekämpfung. Die fortschreitende Digitalisierung schaffe zwar „mehr Angriffsflächen“, biete aber auch „Chancen“, erklärte DAK-Fachbereichsleiter Dennis Zachert.

Künstliche Intelligenz könne „sowohl zur Betrugsaufklärung als auch zur Vorbeugung von Betrugsfällen beitragen“. Um dieses Potenzial auszuschöpfen, brauche es eine „sichere und verbindliche datenschutzrechtliche Grundlage“, betonte Zachert.

afp

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