DAK sieht Schwachstellen bei Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz

Berlin – Die DAK-Gesundheit (DAK) zweifelt auch im fünften Jahr nach Inkrafttreten des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG), an dessen Auswirkungen auf das Verordnungsgeschehen in Deutschland. Der Analyse der Kasse zufolge konnte bei 60 von den 132 AMNOG-Verfahren kein Zusatznutzen nachgewiesen werden. Trotzdem steige die Zahl der Verordnungen der Wirkstoffe ohne Zusatznutzen genau so stark wie bei Medikamenten mit einem zusätzlichen Nutzen. Nach Analyse der DAK hat das AMNOG sowie die Bewertung von Medikamenten auf das Verordnungsverhalten von Ärzten weiterhin fast keinen Einfluss.
„Das AMNOG ist in seinen Grundzügen sinnvoll. Doch die durch das Gesetz erhofften Spareffekte sind begrenzt“, erklärte DAK-Chef Herbert Rebscher in Berlin. Er sieht vor allem Reformbedarf beim oftmals sehr hohen Einstiegspreis: In den ersten zwölf Monaten nach Markteintritt, kann ein Hersteller den Preis selbst festlegen. Erst nach Feststellung eines oder keines Zusatznutzens starten die Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband.
In der Vergangenheit ist es in 20 Fällen nach der Feststellung, dass es keinen Zusatznutzen gibt, zu einer Markrücknahme seitens des Herstellers gekommen. DAK-Chef Rebscher sieht in den extrem hohen Einstiegspreisen eine „fundamentale Belastung für das Gesundheitssystem“. Er plädiert dafür, dass die freie Preisgestaltung der Hersteller nur in den ersten sechs Monaten erlaubt sein sollte.
Gleichzeitig stellt die DAK in ihrem AMNOG-2016-Report fest, dass Ärzte oftmals nicht ausreichend über die Ergebnisse von Nutzenbewertungen informiert seien. Laut einer Befragung im Rahmen der Studie informiert sich nur die Hälfte der Befragten regelmäßig ausführlich über die Ergebnisse der Nutzenbewertung. Die Originaldossiers, die online abrufbar sind, seien im Praxisalltag nicht leserfreundlich, erklärte Rebscher. Auch der Bielefelder Gesundheitsökonom Wolfgang Greiner, der den Report im Auftrag der DAK verfasst hat, sieht beispielsweise in der Erweiterung der Praxissoftware eine Möglichkeit, wie Ärzte die Information über den Nutzen von Medikamenten besser in den Arbeitsalltag integrieren können.
Greiner, der auch Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen ist, sieht in einigen Medikamenten, denen beispielsweise kein Zusatznutzen bescheinigt wurde, in Einzelfällen doch eine therapeutisch sinnvolle Option. Ein Beispiel ist dabei der Wirkstoff Dimethylfumarat zur Behandlung der Multiplen Sklerose, dem vom Gemeinsamen Bundesausschuss kein Zusatznutzen bescheinigt wurde, der aber als Darreichungsform für den Patienten als Tablette deutlich angenehmer sei als eine Injektion.
Die Diskussion um den Zusatznutzen für einen Patienten, zum Beispiel durch eine leichter handhabbare Darreichungsform, müsse geführt werden, erklärte Rebscher. Bei einer Novellierung des AMNOG-Prozesses solle der Patientennutzen nach Vorstellungen der DAK auch Einfluss auf die Bewertung von Medikamenten haben.
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