Darmkrebsfrüherkennung: Gastroenterologen sehen Privatversicherte benachteiligt
Ulm – Der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands (bng) sieht beim deutschen Programm für eine Darmkrebsfrüherkennung deutliche Optimierungspotenziale.
Sowohl das Zusammenspiel der unterschiedlichen Beteiligten als auch das Einladungsschreiben zur Teilnahme am Darmkrebsscreening lasse zu wünschen übrig, moniert der Verband in einem neuen Whitepaper zu Errungenschaften und Fehlentwicklungen des bundesweiten Programms.
Deshalb sollten aus Sicht des bng beispielsweise private Krankenversicherungen gezielt stärker eingebunden werden. „Bedauerlicherweise richtet sich das gesetzlich geschaffene Einladungsverfahren zur Darmkrebsvorsorge bislang nur an Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung“, schreibt der bng.
Privatversicherte Bürger würden nicht zur Darmkrebsfrüherkennung angeschrieben, im Einzelfall erhobene Befunde im Rahmen der Früherkennungsprogramme zudem auch nicht systematisch erfasst. Vor diesem Hintergrund rief der bng den Verband der Privaten Krankenversicherung auf, sich zeitnah an der Einladung zur Darmkrebsfrüherkennung zu beteiligen.
Das bng-Whitepaper „Organisierte Darmkrebsfrüherkennung, historische Entwicklung, aktueller Stand und Fehlentwicklungen“ deckt darüber hinaus weitere Schwachstellen im deutschen Früerkennungsprogramm auf.
So befürchten die Autoren beispielsweise, dass die gesetzlich vorgeschriebene Zusammenführung aktueller und historischer Daten zur Darmkrebsfrüherkennung „an datenschutzrechtlichen Fragen und föderalen Blockaden“ scheitern könnte.
Zudem laufe die elektronische Datenübermittlung zwischen endoskopischen Leistungserbringern, den Kassenärztlichen Vereinigungen und den mit der Programmbeurteilung beauftragten „Gesundheitsforen Leipzig“ alles andere als reibungslos. Hier gelte es nachzubessern, forderte der bng.
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