Politik

Datenlage zum Nutzen von Yoga bei Burnout zu schwach für eine Beurteilung

  • Dienstag, 11. Juli 2023
/Michael Traitov, stock.adobe.com
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Köln – Kann Yoga bei der Bewältigung eines Burnouts helfen? Diese Frage reichte ein Bürger beim Themen­check Medizin des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ein. Die Forscher analysierten das Thema und legten jetzt ihre Bewertung vor.

Dem IQWiG zufolge deutet sich bei einzelnen Aspekten zwar ein günstiger Einfluss von Yoga an, die wissen­schaftliche Kenntnislage ist aber zu schwach, um insgesamt ein positives Fazit zu ziehen.

Für den ThemenCheck-Bericht ließen sich die Ergebnisse aus fünf Studien analysieren, die allerdings deutli­che methodische Schwächen aufweisen und nicht gut miteinander vergleichbar sind.

Beispielsweise wurden Studienteilnehmende nach unterschiedlichen Kriterien ausgewählt und verschiedene Formen von Yoga eingesetzt. Daher lässt sich laut den externen Wissenschaftlern insgesamt nicht beurteilen, ob oder wie gut Yoga bei Burnout hilft.

Die Arbeitsgruppe stellt fest: Es sind Studien nötig, in denen Yoga mit therapeutischem Ansatz über einen ausreichend langen Zeitraum untersucht wird.

Zwei Grundvoraussetzungen seien dafür jedoch zu beachten: Zum einen seien eine einheitliche Definition sowie Standards zur Feststellung eines Burnouts erforderlich. Damit Yoga als Behandlungsansatz gelten könne, müsse zum anderen die Kursqualität durch eindeutige Kriterien für Inhalte und Kompetenzen der Lehrenden definiert sein.

Bei der Betreuung von Menschen mit Burnout werden in der Regel verschiedene Therapieformen kombiniert, zum Beispiel Medikamente und eine Psychotherapie. Auch ergänzende Maßnahmen wie Sport, Entspannungs- und Achtsamkeitsübungen oder Kunsttherapie spielen eine Rolle.

Yoga umfasst zahlreiche Praktiken wie körperliche Übungen, Atemübungen, Meditation, körperliche Reini­gungs­techniken sowie Konzentrations- und Lebensstilübungen. In westlichen Ländern sind vor allem Yoga-Haltungen (Asanas), Atem- und Meditationstechniken bekannt.

Yoga-Angebote sind in Deutschland nicht reguliert und können verschiedenste Varianten des Yoga beinhalten. So ist auch die Bezeichnung „Yoga-Lehrer“ nicht geschützt.

hil

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