Vermischtes

Deal in Maskenprozess: Tandler soll mehr als vier Jahre in Haft

  • Dienstag, 12. Dezember 2023
Die Angeklagte Andrea Tandler (r) steht zu Prozessbeginn an ihrem Platz im Gerichtssaal vor ihren Rechtsanwältinnen Cheyenne Blum (l) und Sabine Stetter. /picture alliance, Matthias Balk
Die Angeklagte Andrea Tandler (r) steht zu Prozessbeginn an ihrem Platz im Gerichtssaal vor ihren Rechtsanwältinnen Cheyenne Blum (l) und Sabine Stetter. /picture alliance, Matthias Balk

München – Die Politikertochter Andrea Tandler muss im Steuerprozess rund um die Coronamaskenaffäre in Bayern mit mehr als vier Jahren Haft rechnen. Ihr mitangeklagter Geschäftspartner N. soll mindestens dreieinhalb Jahre in Haft. Das sieht ein Verständigungsvorschlag des Landgerichts München I vor, dem alle Verfahrensbeteiligten heute zustimmten.

Die beiden Angeklagten räumten daraufhin über ihre Verteidiger die ihnen zur Last gelegten Steuerhinterziehungsvorwürfe weitestgehend ein. Zudem haben beide angekündigt, den entstandenen Schaden wiedergutzumachen. Damit steht einem Urteil – voraussichtlich am Freitag – nichts mehr im Wege.

Konkret muss Tandler mit einer Strafe von vier Jahren und drei Monaten bis vier Jahren und neun Monaten rechnen. Für N. nannte die Vorsitzende Richterin einen Strafrahmen von drei Jahren und sechs Monaten bis vier Jahren. Tandler ist Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und ehemaligen bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenministers Gerold Tandler.

Tandler hatte zu Beginn der Coronapandemie im Jahr 2020 für einen Schweizer Maskenlieferanten Geschäfte mit verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt. Dafür flossen – was für sich genommen legal ist – Provisionszahlungen von fast 50 Millionen Euro.

Die Staatsanwaltschaft wirft Tandler und N. aber vor, die Provisionen nicht korrekt versteuert und sich dadurch strafbar gemacht zu haben. Konkret wurde Tandler vorgeworfen, die Provisionen rechtswidrig nicht als Einzelperson, sondern über eine Firma versteuert zu haben. Dadurch musste Tandler insgesamt deutlich weniger Steuern zahlen.

Zudem soll N. die Hälfte der Gesellschaftsanteile der damals neu gegründeten GmbH erhalten haben, obwohl er zuvor nichts eingebracht habe – darauf gründete der Vorwurf der Schenkungssteuerhinterziehung.

Der Vorwurf der Gewerbesteuerhinterziehung wiederum fußte darauf, dass die Einnahmen aus den Maskengeschäften nicht in München versteuert wurden, sondern in Grünwald. Dort ist im Vergleich zur Landeshauptstadt nur rund die Hälfte an Gewerbesteuern fällig.

München war allerdings laut Anklage „Ort der Geschäftsleitung“. Den entstandenen wirtschaftlichen Schaden bezifferte die Staatsanwaltschaft München I letztlich mit 15,2 Millionen Euro.

Die Steuerhinterziehungsvorwürfe hinsichtlich der Einkommens- und der Gewerbesteuer räumten die Angeklagten heute über ihre Verteidiger weitestgehend ein. Das Verfahren hinsichtlich Schenkungsteuerhinterziehung und Coronasubventionsbetrug stellte das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft heute direkt ein.

Bei einer Verständigung einigen sich Strafrichter mit den Beteiligten darauf, wie das Urteil in etwa ausfällt. Voraussetzung ist in aller Regel, dass sich der oder die Angeklagte zu einem Geständnis bereiterklärt. Das Gericht kann dann zum Beispiel sagen, in welchem Rahmen sich die zu erwartende Strafe bewegen wird. Der Deal kommt zustande, wenn der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft zustimmen. Die Eckpunkte sind in Paragraf 257c der Strafprozessordnung geregelt.

dpa

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