Politik

Debatte über Rezeptfreiheit für „Pille danach“

  • Dienstag, 22. Januar 2013

Berlin – Die Bundestagsfraktion der Linkspartei fordert die Bundesregierung auf, die Rezeptpflicht für die „Pille danach“ aufzuheben. Bei dem Medikament handele es sich um ein „hormonelles Notfallkontrazeptivum“, das in 28 europäischen Ländern ohne ärztliches Rezept erhältlich sei, heißt es in einer Mitteilung des Bundestages.

Wiederspruch gab es aus der Unions-Bundestagsfraktion. Die familienpolitische Sprecherin Dorothee Bär (CSU) sagte, die „Pille danach“ müsse auch weiterhin rezeptpflichtig bleiben, denn „die Sicherheit der Patientinnen“ stehe im Vordergrund.

Die CSU-Politikerin warnte vor „solchen Pillen“, sie hätten eben ganz andere Neben­wirkungen als harmlose Vitaminpräparate. „Ohne eine angemessene Beratung der Frau sollten sie nicht verabreicht werden“, so Bär. Die Links-Fraktion hingegen argumentierte, sowohl die Weltgesundheitsorganisation als auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hätten empfohlen, die „Pille danach“ aus der Rezeptpflicht zu entlassen.

Nach Auffassung der „Linken“ geht es nicht um eine Freiverkäuflichkeit; die Apothekenpflicht solle bestehen bleiben.  Die Rezeptpflicht baue „unnötige Hemmnisse“ bei der Beschaffung der „Pille danach“ auf, so die Antragssteller. Frauen in Notlagen seien am Wochenende auf Rettungsstellen von Krankenhäusern angewiesen.

Doch besonders konfessionelle Krankenhäuser seien ein Problem, weil dort Ärzten untersagt sei, die entsprechenden Rezepte auszustellen.  „Die Linke“ beklagt, dass es etwa in Regensburg zeitweise kein einziges Krankenhaus gegeben habe, in dem Frauen die „Pille danach“ erhalten konnten.

kna

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