Deckelung für Pflegehilfsmittel bleibt bei 40 Euro

Berlin – Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass, den monatlichen Leistungsbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wieder von 40 auf 60 Euro anzuheben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor.
Der Leistungsbetrag war in der Coronapandemie vorübergehend von bis zu 40 auf bis zu 60 Euro angehoben worden, um die stark gestiegenen Preise für bestimmte Pflegehilfsmittel wie Schutzmasken oder Desinfektionsmittel auszugleichen. Seit Jahresbeginn gilt wieder der Betrag von bis zu 40 Euro.
Laut Bundesregierung ist die Pflegeversicherung ein Teilleistungssystem, das die pflegebedingten Kosten im Rahmen von Höchstleistungsbeträgen abdeckt und Eigenleistungen der Versicherten nicht entbehrlich macht. Das gelte auch für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln.
In der Antwort heißt es darüber hinaus, dass sich die Preisentwicklung bei relevanten Produkten wie Schutzmasken, Handschuhen und Desinfektionsmittel zumindest bis zum Spätsommer 2021 zunehmend normalisiert und vielfach das Niveau vor der Coronapandemie erreicht habe.
Der Bundesregierung verwies zudem darauf, dass Versicherte sich nicht in nennenswertem Umfang darüber beschwert hätten, dass der Höchstleistungsbetrag nur noch 40 Euro betrage und dadurch die Versorgung mit bestimmten Pflegehilfsmitteln gefährdet sei.
Sie kündigte allerdings an, die weitere Preisentwicklung bei Pflegehilfsmitteln im Blick zu behalten und im Rahmen der weiteren Reformvorhaben in der Pflege etwaigen Regelungsbedarf zu prüfen.
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