Delegation muss in der Verantwortung des Arztes liegen

Berlin – Ärztliche Spitzenverbände haben in einer gemeinsamen Resolution ihre Kernforderungen zur Delegation ärztlicher Tätigkeiten formuliert. Darin lehnen neben Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) sowie der Ärztegewerkschaft Marburger Bund zahlreiche Ärzteverbände und Fachgesellschaften eine generelle Delegation ärztlicher Tätigkeiten an nichtärztliche Mitarbeiter ab.
„Deutschland besitzt im Vergleich zu anderen Ländern ein herausragendes Gesundheitswesen, dessen gute Qualität und Patientensicherheit insbesondere mit der ärztlichen Gesamterantwortung für Diagnostik und Therapie in Klinik und Praxis zu begründen ist“, so die Resolution. Die Verbände waren deshalb davor, ärztliche Verantwortlichkeiten im Sinne einer Substitution auf nichtärztliche Gesundheitsberufe zu übertragen. Denn dies unterlaufe das Recht des Patienten auf eine Behandlung nach fachärztlichem Standard und führe zu Qualitätsabfall und einer unwirtschaftlichen Versorgung.
Angesichts des demographischen Wandels, des steigenden Behandlungsbedarfs und des Nachwuchsmangels im Arztberuf sprechen sich die Verbände jedoch dafür aus, nichtärztliche Mitarbeiter stärker in die Patientenversorgung einzubeziehen. Dies könne und dürfe jedoch nicht pauschal oder allein leistungsbezogen erfolgen, sondern müsse in jedem Einzelfall individuell geprüft und realisiert werden.
Vor diesem Hintergrund fordert die Resolution, die Entscheidungsgewalt über Art und Umfang der Delegation an nichtärztliche Mitarbeiter vollständig in der Verantwortung des jeweiligen Arztes zu belassen und dies in den Bundesmantelverträgen zur Aufgabenübertragung festzuschreiben.
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