Politik

Richtlinie zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten kann in Kraft treten

  • Montag, 20. Februar 2012

Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die umstrittene Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten nicht beanstandet. Sie kann damit in Kraft treten.

Die Richtlinie geht auf das Pflegeweiterentwicklungsgesetz aus dem Jahr 2008 zurück. Dort heißt es, der G-BA solle in Richtlinien die „Übertragung der ärztlichen Tätigkeiten, bei denen es sich um selbstständige Ausübung von Heilkunde handelt“, auf Pflegekräfte festlegen. Am 20. Oktober 2011 hatte der G-BA eine entsprechende Richtlinie – einstimmig – verabschiedet.

Sie ist laut G-BA ein Kompromiss, der den Bedenken vieler Ärzte Rechnung trage: In Modellvorhaben können Ärzte Pflegekräften heilkundliche Tätigkeiten übertragen, die diese sowohl fachlich als auch wirtschaftlich und haftungsrechtlich verantworten.

Der Arzt jedoch stellt die Diagnose und die Indikation. Er entwirft einen Therapieplan, an den sich die Pflegekraft halten muss. Die Richtlinie sieht zudem einen Überweisungsvorbehalt vor: Pflegekräfte können einen Patienten nicht eigenständig an einen weiterbehandelnden Arzt überweisen, sie können lediglich eine Überweisung durch den Arzt veranlassen.

Nach der Freigabe der Richtlinie durch das BMG forderte der Deutsche Pflegerat die Ärzteschaft nun auf, „aktiv in Modellen mitzuwirken, um durch die Evaluation Wege für eine Sicherung und Verbesserung der Versorgung zu finden“. Er sei davon überzeugt, dass in den Modellen Chancen sowohl für die Patienten als auch für die beiden involvierten Professionen liegen, sagte der Vize-Präsident des Deutschen Pflegerates, Franz Wagner.

hil

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