Ärzteschaft

Delegierte des Ärztetags veröffentlichen künftig ihre Interessen­wahrnehmungen

  • Freitag, 11. Mai 2018
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Erfurt – Künftig veröffentlichen die Mitglieder des Vorstands der Bundesärztekammer (BÄK) sowie die Abgeordneten des Deutschen Ärztetags freiwillig ihre berufs­politischen Interessenwahrnehmungen auf der Internetseite der BÄK. Das hat gestern der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt mit großer Mehrheit beschlossen.

Dabei werden neben dem Namen, der Landesärztekammer (LÄK), dem Tätigkeits­bereich, dem Fachgebiet und den Funktionen in LÄK und BÄK auch die Mitglied­schaften in Organisationen offengelegt, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem jeweiligen Amt stehen. „Die berufsrechtlichen Grenzen unternehmerischer Betätigung beziehungsweise Beteiligung an Unternehmen als Arzt sind zu beachten“, heißt es weiter in dem Beschluss.

Insbesondere soll die Unabhängigkeit des gewählten Amtes bei vertraglichen und sonstigen beruflichen Beziehungen zu Dritten gewahrt werden. Und Unternehmens­beteiligungen sollen nur dann angegeben werden, wenn eine formale Funktion oder eine beherrschende wirtschaftliche Stellung in einem Unternehmen im Gesundheits­wesen besteht, es sei denn, dass in diesem Rahmen öffentliche Ämter bekleidet werden. Die Mitglieder des Vorstands der Bundesärztekammer haben ihre Interessen­wahrnehmungen bereits auf der Internetseite der BÄK veröffentlicht.

Begriff richtig gewählt

Zuvor hatten die Delegierten darüber diskutiert, ob sie den Begriff Interessen­wahrnehmung oder den Begriff Interessenkonflikt verwenden wollen. Gebräuchlich ist im Gesundheitswesen derzeit eher der Begriff Interessenkonflikt, zum Beispiel wenn Ärzte für Vorträge auf von Pharmaunternehmen organisierten Kongressen Honorare erhalten.

„Beide Begriffe bezeichnen zwei Seiten der gleichen Medaille“, sagte die Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, Martina Wenker. Sie sprach sich dafür aus, den Begriff Interessenwahrnehmung zu verwenden. „Wir müssen unsere Interessen­wahr­nehmungen veröffentlichen. Ob wir dabei konfliktiv sind, vielleicht auch nur in einer bestimmten Fragestellung, das dürfen wir gar nicht selbst entscheiden“, sagte sie.  

„Der Begriff der Interessenwahrnehmung ist richtig gewählt. Er trifft den Kern des Problems“, sagte auch Pedram Emami von der Ärztekammer Hamburg. „Wir können selbst nicht erfassen, welche Konflikte wir möglicherweise haben.“

„Unsere Tätigkeit besteht darin, Interessen wahrzunehmen“, betonte der Präsident der Sächsischen Ärztekammer, Erik Bodendieck. „Die Hausärzte tun das, die Fachärzte oder die Kinderärzte. Das ist völlig normal. Nur deshalb sind wir so inhomogen, wie wir sind, und können miteinander diskutieren.“ Es gehöre allerdings zur Demokratie, dass man sage, wessen Interessen man wahrnehme.

Ärztetag gegen eine verpflichtende Veröffentlichung der Interessen

Die Delegierten diskutierten auch darüber, ob die Offenlegung der berufspolitischen Interessen freiwillig oder verpflichtend geschehen soll. Eva Müller-Dannecker von der Ärztekammer Berlin sprach sich für eine verpflichtende Lösung aus. „Wir Ärzte haben nichts zu verbergen. Wir können alles transparent machen und dazu stehen“, sagte sie. Die Ärzte hätten innerhalb der Gesellschaft eine Vorbildfunktion. Deshalb dürfe die Veröffentlichung der Interessenwahrnehmungen nicht auf freiwilliger Basis erfolgen.  

Tilman Kaethner von der Ärztekammer Niedersachsen meinte hingegen, gerade die Freiwilligkeit runde das Bild ab, dass die Ärzteschaft bereit dazu sei, Informationen über sich zu veröffentlichen.

Auch Martina Wenker sprach sich gegen eine Pflicht zur Veröffentlichung der Interessenwahrnehmungen sowie gegen eine Sanktionierung derjenigen aus, die sie nicht veröffentlichen. In diesem Zusammenhang wies sie darauf hin, dass die Landesärztekammern die Delegierten für den Ärztetag bestimmten, und die Bundesärztekammer insofern gar nicht die Möglichkeit habe, Sanktionsregelungen auf die Ebene der Landesärztekammern zu bringen.  

Wolf Andreas Fach, Delegierter aus Hessen, meinte: „Ich denke, wir sollten drei Jahre beobachten, ob die freiwillige Regelung gelebt wird.“ Ein Antrag, der eine verpflichtende Angabe der Interessenwahrnehmungen forderte, wurde von den Delegierten mehrheitlich abgelehnt.

fos

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