Delegierte stimmen für stärkere Einschränkungen bei Cannabistherapie

Hannover – Der 130. Deutsche Ärztetag unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, den Bezug von medizinischem Cannabis zu Konsumzwecken über Onlineanbieter zu unterbinden. In entsprechenden Anträgen fordern die Delegierten zudem Einschränkungen bei der telemedizinischen Behandlung von Cannabispatienten.
Die Delegierten lehnen die ärztliche Verordnung von Medizinalcannabis außerhalb eines persönlichen Patienten-Arzt-Kontaktes über Onlineportale ab und fordern die Landesärztekammern auf, berufsrechtliche Verstöße zu ahnden.
„Werden ärztliche Leistungen im Rahmen kommerzieller Plattformmodelle im Wesentlichen auf die Ausstellung eines Rezepts reduziert, kann dies mit den ärztlichen Berufspflichten unvereinbar sein“, heißt es in einem heute verabschiedeten Antrag. Ärztliche Verordnungen müssten auf einer sorgfältigen ärztlichen Prüfung der Indikation und einer verantwortlichen Therapieentscheidung beruhen.
Dies ist aus Sicht der Mehrheit der Delegierten nicht telemedizinisch möglich. Zwar begrüßten sie in einem weiteren angenommenen Antrag die im Gesetzentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes vorgesehenen Einschränkungen der telemedizinischen Verordnung von Medizinalcannabis.
Allerdings würden diese nicht ausreichen, um den besonderen Risiken von Medizinalcannabis im Therapieverlauf gerecht zu werden. Zu diesen zählten die wesentlichen Risiken von Abhängigkeit, Dosissteigerung, psychiatrischen Komplikationen und eingeschränkter Fahrtauglichkeit.
Sie entstünden im Verlauf und erforderten eine kontinuierliche persönliche ärztliche Beurteilung. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren müssten daher Nachbesserungen erfolgen. So sei Im Rahmen der Behandlung mit Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken mindestens einmal pro Quartal ein persönlicher Patienten-Arzt-Kontakt vor Ort beziehungsweise durch einen Hausbesuch erforderlich. Der derzeitige Gesetzentwurf sieht lediglich vor, dass nur der erste und daraufhin jeder vierte Arzt-Patienten-Kontakt telemedizinisch erfolgen darf.
Versandverbot für Cannabisblüten
Zudem müsse das geplante Versandverbot für Cannabisblüten auf weitere Medizinalcannabis-Darreichungsformen wie Extrakte ausgeweitet werden. „Der Deutsche Ärztetag hat eine sehr eindeutige Meinung zum Thema Verordnung von Cannabisblüten über Online-Plattformen“, kommentierte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, den Beschluss. Die BÄK werde das in der Kommunikation gegenüber Politik und Öffentlichkeit auch klar vertreten.
Erneut und in gleich zwei Anträgen forderten die Delegierten zudem den Gesetzgeber auf, die vor zwei Jahren erfolgte Teillegalisierung von Cannabis als Genussmittel zurückzunehmen. Dabei seien ergänzende Schutz- und Präventionsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche und die Intensivierung der Aufklärung vor den Gefahren des Cannabiskonsums zügig umzusetzen.
Für einen besseren Kinder- und Jugendschutz hatte zuvor auch der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) plädiert. „Dabei geht es mir nicht um Kulturkampf, sondern um Gesundheitsschutz“, beteuerte er. Wenn der Konsum im Alltag von Kindern sichtbar sei und Cannabis öffentlich beworben werde sowie mit wenigen Klicks online erhältlich sei, hätten sich bereits Normalitätsgrenzen verschoben.
Insbesondere dem Verkauf von Cannabis über Privatrezepte müsse Einhalt geboten werden. Er könne nicht sagen, wann ein neues Cannabisgesetz kommt, weil er als Drogenbeauftragter nicht Herr des Gesetzgebungsverfahrens sei. Doch er sei überzeugt zu wissen, was getan werden müsse.
Ohne Widerworte verlief die Debatte jedoch nicht. Schon die Prohibition von Alkohol im letzten Jahrhundert sei erfolglos gewesen, das Verbot von Cannabis sei es ebenfalls, betonte Detlef Lorenzen aus Baden-Württemberg. „Nicht Polizei und Gerichte sollten den Lebensweg unserer Kinder bestimmen, sondern Prävention und Vorsorge“, forderte er.
Auch Christoph Eißler, Delegierter der Ärztekammer Bayerns, wandte ein, anders als in den Anträgen behauptet, seien die tatsächlichen Auswirkungen der Teillegalisierung noch gar nicht absehbar, die ersten Zwischenergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen Evaluation „EKOCAN“ würden gar darauf hindeuten, dass es keine Auswirkungen auf das Konsumverhalten von Kindern und Jugendlichen gebe.
Eine Rekriminalisierung von Cannabis würde nicht nur Gerichte und Strafverfolgungsbehörden erneut belasten, sondern vor allem Konsumenten zurück in den Schwarzmarkt drängen, wo sie erneut der Gefahr von gesundheitsschädlichen Verunreinigungen und Streckmitteln ausgesetzt seien. „Das wäre eine Gefährdung von Patienten“, kritisierte er.
Thomas Lipp von der Sächsischen Landesärztekammer wies das zurück. Es gehe in der Debatte nicht um gesellschaftliche Entwicklungen, sondern die Gesundheit von Patienten. Die Argumente Eißlers seien Argumente von Menschen, die nur wegen des eigenen Konsumwunsches für eine Entkriminalisierung plädieren. Seine Äußerungen wurden von zahlreichen Delegierten mit Buhrufen quittiert.
Zweifel an der Verlässlichkeit der gesetzlich vorgeschriebenen Evaluation äußerte die Mehrheit der Delegierten zudem in einem weiteren verabschiedeten Antrag. Darin fordern sie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, dafür Sorge zu tragen, dass in dem Forschungsprojekt auch Hinweise auf problematische Entwicklungen von psychischen Erkrankungen – beispielsweise eine mögliche Zunahme cannabisassoziierter Psychosen – dezidiert aufgenommen werden.
Zudem müsse die Finanzierung des Verbundforschungsprojektes offengelegt werden, um die Unabhängigkeit des Projekts sicherstellen zu können.
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