Demenz: Videofallkonferenz mit Pflegefachkräften wird vergütet

Berlin – Zur Behandlung von Menschen mit Demenz wird es von April an eine neue Gebührenordnungsposition (GOP) im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) geben. Vertragsärzte, die eine patientenorientierte Videofallbesprechung mit Pflegekräften oder Pflegefachkräften durchführen, könnten diese abrechnen. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bekannt gegeben.
Der Beschluss wurde im Erweiterten Bewertungsausschuss gefasst, da sich KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss zur Struktur und Höhe der Vergütung bei der Behandlung von Demenzpatienten nicht verständigen konnten.
Anlass der Beratungen im Bewertungsausschuss war die Bitte der Akteure der Nationalen Demenzstrategie, zu prüfen, ob die medizinische und pflegerische Versorgung von Demenzpatienten durch spezifische Vergütungen im EBM verbessert werden kann. Die Nationale Demenzstrategie wurde 2020 von der Bundesregierung beschlossen und umfasst zahlreiche Maßnahmen, die von verschiedenen Akteuren umgesetzt werden.
Die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01443 ist mit 86 Punkten bewertet (10,66 Euro) und drei Mal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Sie wird vorerst für zwei Jahre außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und damit zum festen Preis vergütet.
Bisher gibt es im EBM die GOP 01442 für eine Videofallkonferenz mit Pflegekräften oder Pflegefachkräften bei chronisch pflegebedürftigen Patienten, die nur koordinierende Vertragsärzte abrechnen dürfen.
Dagegen kann die neue GOP 01443 durch jeden Vertragsarzt berechnet werden, der einen chronisch pflegebedürftigen Patienten mitbehandelt. Voraussetzung ist mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt innerhalb der letzten drei Quartale einschließlich des aktuellen Quartals.
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