Vermischtes

Demenzpatienten können von medizinischer Reha profitieren

  • Dienstag, 21. August 2018
/photowahn, stockadobecom
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Berlin – In Deutschland leben etwa 1,7 Millionen Menschen mit einer Demenzerkrankung. Auch sie können von einer medizinische Rehabilitation profitieren. Darauf hat jetzt die Deutsche Alzheimer-Gesellschaft (DAlzG) hingewiesen. Sie informiert in einem neuen Infoblatt über die verschiedenen Arten von Reha und die Voraussetzungen, unter denen sie von den Kostenträgern bewilligt werden.

„Auch wenn die meisten Demenzerkrankungen nicht heilbar sind, können Menschen mit Demenz, insbesondere im frühen und mittleren Stadium der Erkrankung, von einem Reha-Angebot profitieren, das gezielt auf ihre Symptome eingeht“, informiert der Selbsthilfeverband. Dies gelte auch für Rehamaßnahmen, die aufgrund einer anderen Erkrankung, beispielsweise nach einer Hüftoperation, erforderlich würden. „Voraussetzung ist, dass das jeweilige Angebot auf den besonderen Unterstützungs­bedarf von Demenzkranken eingerichtet ist“, so die DAlzG. 

Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat in einem Ende Juli bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 11 KR 1154/18) in dieser Richtung entschieden. Zuvor hatte der Medizinische Dienst der Kran­ken­ver­siche­rung (MDK) geurteilt, eine Demenzpatientin sei zu einer sinnvollen Reha nicht mehr in der Lage, eine positive Prognose bestehe nicht. Gestützt darauf lehnte die Krankenkasse eine Übernahme der Kosten von 5.600 Euro für eine vierwöchige Reha der Patientin ab.

Das LSG Stuttgart verpflichtete die Krankenkasse zur Zahlung. Die Ablehnung der Krankenkasse sei zu pauschal und daher rechtswidrig gewesen. Die individuellen Verhältnisse seien nicht gewürdigt und die vom Arzt benannten konkreten Behandlungsziele nicht geprüft worden. Krankenkassen dürften Demenzpatienten aber nicht einfach aufgeben, entschied das Gericht.

Das neue Informationsblatt der DAlzG „Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige und Menschen mit Demenz“ informiert über die verschiedenen Formen von Reha- und Vorsorgeangeboten und klärt darüber auf, unter welchen Voraussetzungen sie in Anspruch genommen werden können.

„Rehabilitation und Vorsorge für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen sind wichtige Maßnahmen. Sie können dazu beitragen, dass die Betroffenen länger zu Hause leben und ein selbstständigeres Leben führen können. Diese Erkenntnis muss sich auch bei den Kostenträgern durchsetzen“, sagte Monika Kaus, erste Vorsitzende der DAlzG.

hil

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