Der Weg für das organisierte Darmkrebsscreening ist frei

Berlin – Das organisierte Darmkrebsscreening kann am 19. April starten. Der Bewertungsausschuss hat dafür jetzt den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) angepasst, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erklärte.
Demnach besteht für Männer nun bereits ab einem Alter von 50 Jahren Anspruch auf eine Koloskopie, da sie ein höheres Risiko als Frauen haben, an Darmkrebs zu erkranken. Bei Frauen bleibt die Altersgrenze für die Koloskopie bei 55 Jahren. Eine erneute Vorsorgeuntersuchung kann nach Ablauf von neun Kalenderjahren durchgeführt werden.
Darüber hinaus soll eine umfassendere Versicherteninformation alle Menschen ab dem 50. Lebensjahr noch besser über das Früherkennungsprogramm aufklären. Für das damit verbundene ausführlichere Beratungsgespräch hat der Bewertungsausschuss jetzt eine höhere Vergütung vereinbart.
Dazu wurden die Gebührenordnungsposition 01740 geändert und die Punktzahl von 103 auf 115 (12,45 Euro) angehoben. Diese ist ab 19. April zudem bereits bei allen Versicherten ab 50 Jahren einmalig berechnungsfähig. Bislang war die ausführliche Beratung erst ab 55 Jahren möglich.
Die Regelungen zum Test auf okkultes Blut im Stuhl mit einem quantitativen immunologischen Test (iFOBT) bleiben unverändert: Wie bisher kann ab 50 Jahren bei Frauen und Männern jährlich ein Test auf okkultes Blut im Stuhl durchgeführt werden, ab 55 alle zwei Jahre.
Der KBV zufolge soll mit dem organisierten Programm zur Früherkennung von Darmkrebs die Akzeptanz für die Untersuchungen in der Bevölkerung erhöht werden. Entsprechend ist eine ausführliche Information der anspruchsberechtigten Versicherten über das Programm anhand einer gedruckten Versicherteninformation vorgesehen. Diese wird zwar mit den Einladungen durch die Krankenkassen verschickt, muss jedoch auch in den Praxen für ein Beratungsgespräch zur Verfügung stehen.
Gedruckte Exemplare der aktualisierten Versicherteninformation des G-BA zum organisierten Darmkrebsscreening-Programm sollen laut KBV in Kürze vorliegen. Ärzte können diese dann bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung bestellen.
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