Politik

Deutliche Steigerung bei Arzneimittelausgaben erwartet

  • Dienstag, 10. Oktober 2023

Berlin – Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) könnten im kommenden Jahr um bis zu 3,8 Milliarden Euro steigen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband in den Verhandlungen über die Rahmenvorgaben für Arzneimittel geeinigt.

Die Steigerung der regionalen Ausgabenvolumina beträgt damit auf Basis der bundesweiten Anpassungsfaktoren 7,95 Prozent. Im vergangenen Jahr haben die Krankenkassen nach Angaben des GKV-Spitzenverbands 48,84 Milli­ar­den Euro für Arzneimittel ausgegeben – der zweitgrößte Leistungsbereich nach der Krankenhausbehandlung mit 88,11 Milliarden Euro und vor der ärztlichen Behandlung mit 46,14 Milliarden Euro.

Für die Steigerungen sind laut KBV und GKV-Spitzenverband vor allem gesetzgeberische Maßnahmen verantwort­lich, die höhere Arzneimittelausgaben zur Folge haben werden. Dazu gehöre beispielsweise das Ende des erhöhten Herstellerabschlags, den pharmazeutische Unternehmen zu leisten haben.

Er war mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz 2022 von fünf auf zwölf Prozent angehoben worden. Allerdings war die Regelung auf das Jahr 2023 befristet, was für das vergleichsweise moderate Ausgabenwachstum im ver­gangenen Jahr verantwortlich gewesen sei. Es hatte 3,4 Prozent betragen.

Zudem würden mit dem Arzneimittelieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) weitere Maßnahmen getroffen, die Preissteigerungen ermöglichen.

Das im Juli verabschiedete Gesetz sieht vor allem bei Kindearzneimitteln Lockerungen der Preisregelungen vor: Sie sollen nicht mehr Rabattver­trägen unterliegen und aus den Festbetragsgruppen fallen. Die Hersteller dürfen die Abgabepreise einmalig auf bis zu 150 Prozent des zuletzt geltenden Festbetrags anheben.

„Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Maßnahmen ist klar, dass die Ausgaben im Arzneimittelbereich erheblich wachsen werden“, erklärte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverband. „Deshalb ist eine deutliche Anpassung der Ausgabenvolumina nach oben trotz der schwierigen Finanzsituation unumgänglich.“

Zu den gesetzlichen Maßnahmen komme noch hinzu, dass auch der Einsatz innovativer Arzneimittel erneut die Kosten treibe, wie KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner betont. Das sei allerdings „im Sinne einer besseren Versorgung der Patientinnen und Patienten grundsätzlich zu begrüßen“.

Die vereinbarte Steigerungsrate ist keine abschließend definierte feste Größe, sondern nur ein Richtwert. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen werden stattdessen weitere Anpassungsfaktoren wie Alter und Anzahl der Versicherten regional verhandeln, was regional zu veränderten Beträgen führt.

Durch die Verhandlung der Arzneimittelvereinbarungen nach Paragraf 84 Abs. 1 Sozialgesetzbuch V soll die Ver­sorgung der Versicherten mit Arzneimitteln und weiteren in die Arzneimittelversorgung einbezogenen Produkten sichergestellt werden. Diese Vereinbarungen bestehen insbesondere aus einem Ausgabenvolumen sowie Versor­gungs- und Wirtschaftlichkeitszielen, die bei der Verordnung dieser Leistungen erreicht werden sollen.

lau

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