Politik

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin gegen ärztliche Beihilfe zum Suizid

  • Freitag, 17. Januar 2014

Köln ­ – Die Beihilfe zum Suizid gehört nicht zu den Aufgaben des Arztes. Das betont die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) im Deutschen Ärzteblatt (Heft 3). Rechtlich gesehen bleibe der ärztlich assistierte Suizid zwar straflos, die DGP unterstützt aber die Formulierung der (Muster-)Berufsordnung, in der es heißt: „Ärztinnen und Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ Die DGP empfiehlt den Landesärzte­kammern, ihre Berufsordnungen in diesem Sinne zu vereinheitlichen.

Den Palliativmedizinern ist es jedoch bewusst, dass Ärztinnen und Ärzte dennoch im Einzelfall vor einem Dilemma stehen können, wenn Patienten sie um Beihilfe zum Suizid bitten. Dieser explizit geäußerte Wunsch sei zwar selten, er stelle im klinischen Alltag aber eine Herausforderung für das gesamte therapeutische Team dar. Ziel der Palliativmedizin sei es, „durch bestmögliche Unterstützung Menschen im Sterben Leben zu geben und gleichzeitig das Sterben nicht aufzuhalten, sich somit dem ,Sterben wollen‘ nicht entgegenzustellen“.

Da das Verbot einer ärztlichen Mitwirkung am Suizid nicht zwingend an eine Sanktion gebunden sei, hätten die Landesärztekammern grundsätzlich die Möglichkeit, im begründeten Einzelfall von einer berufsrechtlichen Sanktion der ärztlichen Beihilfe zum freiverantwortlichen Suizid abzusehen, heißt es in den Reflexionen der Fachgesellschaft.

Kli

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