Gröhe: Bei Sterbehilfe wird jeder Abgeordnete dem Gewissen folgen
Berlin – Über das geplante Gesetz zur Sterbehilfe in Deutschland soll nach den Worten von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) im Bundestag ohne Fraktionszwang entschieden werden. „Das Thema ist bedrängend, weil es existenzielle Fragen berührt. Jeder Abgeordnete wird hier dem eigenen Gewissen folgen“, sagte Gröhe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom Montag. Zwischen ihm und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gebe es keinen Dissens in dieser Frage.
Gröhe kann sich vorstellen, dass noch in diesem Jahr ein Gesetz verabschiedet werde. Der Gesundheitsminister sprach sich dabei für ein gesetzliches Verbot jeder Form der organisierten Selbsttötungshilfe aus. Nicht nur die erwerbsmäßige, sondern auch die organisierte Sterbehilfe, die nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist, müsse verboten werden.
Wenn die Selbsttötung „als eine Behandlungsvariante neben schmerzlindernde Medizin und andere Hilfen“ trete, tangiere das „unsere gesamte Werteordnung“, sagte der CDU-Politiker. Auch einen ärztlich assistierten Suizid lehnt Gröhe ab. Dadurch werde „das auf Lebenserhaltung ausgerichtete Arztbild in unserer Gesellschaft insgesamt erschüttert“. Der Arzt habe die Aufgabe, Leben zu schützen, betonte Gröhe. „Daran möchte ich unbedingt festhalten.“
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