Deutsche Gesellschaft für Pathologie stellt sich Vergangenheit im Dritten Reich

Berlin – Im Dritten Reich wurden in Deutschland 89 Pathologen entrechtet, die große Mehrheit von ihnen (86 Prozent) aufgrund ihrer jüdischen Abstammung. Gut zwei Drittel dieser Pathologen waren bis zu ihrer Entrechtung an einer Universität beschäftigt. Auch nach 1945 waren ehemalige NSDAP-Mitglieder in der Fachgesellschaft in führenden Ämtern vertreten und verhinderten Widergutmachungsansprüche von entrechteten Kollegen.
Das sind Ergebnisse eines Forschungsprojektes, mit dem die Deutsche Gesellschaft für Pathologie (DGP) im Frühjahr 2018 das Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der Uniklinik RWTH Aachen beauftragt hat. Die Medizinhistoriker stellten die Frage nach der Zahl der verfolgten Pathologen, nach den übergreifenden Gemeinsamkeiten dieses Personenkreises, nach den Auswirkungen der Repressionen auf die weiteren Lebensverläufe der Pathologen sowie nach der Involvierung der DGP in der Zeitphase 1933 bis 1945 als auch in der Nachkriegszeit.
Die Aachener Medizinhistoriker berichten von einem radikalen Politikwechsel in der Fachgesellschaft nach 1933: Zum Zeitpunkt der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten fungierte der jüdische Pathologe Gotthold Herxheimer als Vorsitzender der DGP. Herxheimers erzwungenem Rücktritt im selben Jahr folgte die Gleichschaltung der Gesellschaft. Seit 1934 standen alle Wahlen und Beschlüsse der Gesellschaft laut der Studie unter dem Vorbehalt des NS-Regimes.
Die NSDAP konnte dabei auf einen großen Rückhalt in der Fachgesellschaft zurückgreifen: Laut der Studie waren mindestens 52 Prozent der im Rahmen der Studie betrachteten DGP-Repräsentanten Parteimitglieder. Dies liegt über der Quote der gesamten ärztlichen Berufsgruppe, die sich laut den Studienautoren auf rund 45 Prozent beläuft. Die DGP erinnert daran dass die NSDAP-Mitgliedsquote „ohnehin höher ausfällt als bei allen anderen Berufsgruppen, denn die Ärzteschaft verzeichnete den mit Abstand höchsten Anteil an Parteimitgliedern (Vergleichsgruppe Lehrer: 25 Prozent)“.
Zwei Drittel der entrechteten 89 Pathologen (n = 62; 70 Prozent) entschlossen sich laut der Studie nachweislich zur Emigration, 24 Personen blieben in Deutschland. Fünf dieser Pathologen fanden in Konzentrationslagern den Tod, zwei weitere entschlossen sich zum Suizid.
Bevorzugtes direktes Immigrationsland war die USA (n = 35), gefolgt von Großbritannien (n = 16). Während sich die meisten der untersuchten Pathologen im Zielland beruflich etablieren konnten, zeigten sie laut der Studie nach 1945 kaum eine Neigung zur Remigration. „Gründe hierfür waren mangelnde Karriereoptionen im Heimatland, eine fehlende Willkommenskultur der dortigen Kollegen und Universitäten sowie stigmatisierende Erfahrungen einzelner Pathologen in den Berufungs- und Wiedergutmachungsverfahren in Deutschland“, berichtet die DGP.
Die Fachgesellschaft weist besonders darauf hin, dass die große Mehrheit der NSDAP-Mitglieder erst in der Bundesrepublik Deutschland zu DGP-Präsidenten ernannt wurden. „Mit anderen Worten: eine frühere NSDAP-Mitgliedschaft war offenkundig kein Hindernis für eine Präsidentschaft“, so die Fachgesellschaft. Auffällig sei außerdem, dass DGP-Verantwortliche noch im Nachkriegsdeutschland die Wiedergutmachungsansprüche emigrierter jüdischer Kollegen konterkarierten.
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