Politik

Deutsche Krankenhaus­gesellschaft glaubt an Einigung zu Pflegepersonal­untergrenzen

  • Freitag, 20. April 2018
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Berlin – Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und GKV-Spitzenverband sind sich bei dem Weg, wie Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern künftig berechnet werden sollen, nach wie vor uneinig. Während Stimmen aus der Politik Zweifel hegen, dass Krankenhäuser und Kassen die vom Gesetzgeber verlangte Frist (30. Juni) einhalten, glaubt die DKG an eine Einigung.

Man sei „zuversichtlich, dass die dissenten Fragen zeitnah gelöst werden und eine Vereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband bis zum Sommer abgeschlossen wird“, sagte DKG-Haupgeschäftsführer Georg Baum auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes. Streitig ist demzufolge derzeit insbesondere die Frage, in welchem Zeitraum die Personaluntergrenzen von den Krankenhäusern einzuhalten sind.

„Die DKG hat ein Modell, das mit robusten Kriterien einen Einstieg in die Systematik bieten kann und sich dann als über die Jahre lernendes System verstehen würde“, betonte Baum. Ein – wie von den Krankenkassen vorgesehenes – „kleinschrittiges und feinziseliertes Begutachten“ von einzelnen Pflegelasten und Tagesquoten hält er für nicht umsetzbar.

Grundsätzlich sei man „auf einem guten Weg“, hob Baum hervor. Zum Beispiel habe man sich darauf verständigt, dass die Pflegepersonaluntergrenzen auf empirischer Basis nach dem sogenannten Perzentilansatz festgelegt werden sollen. „Hierfür findet derzeit eine Abfrage durch KPMG statt, um die tatsächliche Personalausstattung in der Pflege in sechs pflegesensitiven Bereichen zu eruieren“, erklärte Baum. Die Ergebnisse der KMPG-Abfrage – auf deren Basis die Pflegepersonaluntergrenzen empirisch festgelegt werden – sollen Ende Juni geliefert werden.

Zwischen DKG und GKV-Spitzenverband finden unter Beteiligung des Bundesgesund­heits­ministeriums (BMG) monatliche Verhandlungsrunden statt. Am 8. Mai ist eine große Verhandlungsrunde mit unter anderem mit Gewerkschaften und Patientenvertretern – geplant.

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