Politik

Deutsche Universitäten vernachlässigen Veröffentlichung klinischer Studien

  • Freitag, 3. Januar 2020
/hakat, stockadobecom
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Bielefeld – Deutsche Universitäten kommen ihrer Verpflichtung nur ungenügend nach, die Ergebnisse von klinischen Studien spätestens zwölf Monate nach Studienabschluss im europäischen Register EudraCT (European Union Drug Regulating Authorities Clinical Trials) zu hinterlegen. Nach einer Untersuchung der BUKO Pharma-Kampagne und TranspariMED veröffentlichten deutsche Universitäten durchschnittlich lediglich 6,7 Prozent aller Medikamentenstudien zeitgerecht.

Der Analyse zufolge fehlen derzeit die Ergebnisse von 445 deutschen klinischen Studien im Register. Während die Berliner Charité beispielsweise nur drei Prozent der fälligen Studienergebnisse veröffentlicht hat und damit allein mit 68 fehlenden Berichten zu der Lücke beiträgt, sticht die Universität Münster positiv hervor. Sie hat 61 Prozent der Ergebnisse in EudraCT publiziert. Auch die Universitäten in Regensburg, Würzburg, Leipzig und Düsseldorf haben immerhin mindestens 20 Prozent ihrer Ergebnisse veröffentlicht. 17 deutsche Universitäten haben hingegen nicht ein einziges Studienergebnis im Register öffentlich zugänglich gemacht.

„Klinische Studien dienen dazu, die bestmöglichen Therapien zu finden. Umso enttäuschender ist es, dass die meisten deutschen Universitäten es nicht schaffen, ihre Forschungsergebnisse in das EU-Studienregister einzutragen“, beklagte Jörg Schaaber von der Pharma-Kampagne. Jede Studie, deren Ergebnisse unveröffentlicht bliebe, verzerre das Wissen über Medikamente und zeuge zudem von wenig Respekt für die Patientinnen und Patienten, die an den Studien teilgenommen haben.

„Die Ergebnisse klinischer Forschung müssen öffentlich zugänglich sein. Es ist völlig inakzeptabel, wenn Universitäten dieser Verpflichtung zur Transparenz nur unzureichend nachkommen“, kritisierte auch Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes. „Jede neue Erkenntnis aus klinischen Studien kann veränderte Behandlungskonzepte nach sich ziehen und bisherige Gewissheiten infrage stellen“, betonte sie. Auch für abgebrochene Studien müssten die Gründe bekannt gemacht werden. „Die betroffenen Universitäten müssen sich fragen lassen, ob sie insbesondere negative Studienergebnisse zurückhalten.“

Grundsätzlich hält Johna öffentlich geförderte Forschung für sehr wichtig. Sie müsse ausgebaut werden, um auch dort zu forschen, wo sich die Pharmahersteller wegen geringer Gewinnerwartungen immer mehr zurückziehen, beiospielsweise bei der Entwicklung dringend benötigter neuer Antibiotika. „Es besorgt mich sehr, dass die bisherige klare Zurückweisung von Herstellerklagen gegen die Veröffentlichung von Studienergebnissen nun infrage stehen könnte“, sagte Johna unter Bezug auf ein noch nicht abgeschlossenes Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, in dem der zuständige EU-Generalanwalt für eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung plädiert hat, die dazu führen könnte, dass der Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse eine Veröffentlichung von Studienergebnissen verhindert. (Rechtssache C 175/18 P).

Das Register "EudraCT" wurde im Jahr 2004 eingeführt. Seit 2014 verlangt die EU-Kommission zusätzlich zur Registrierung der Studien auch die Veröffentlichung der Ergebnisse spätestens ein Jahr nach Abschluss der Studie in Form einer Zusammenfassung, und zwar unabhängig davon, ob eine Veröffentlichung in einem wissenschaftlichen Fachjournal geplant ist.

ER

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