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Deutscher Verkehrsgerichtstag empfiehlt Erhöhung des THC-Grenzwerts

  • Freitag, 19. August 2022
/azure, stock.adobe.com
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Goslar – Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat dem Gesetzgeber eine Erhöhung des THC-Grenzwerts im Stra­ßenverkehr empfohlen. Der derzeit angewandte Grenzwert solle „angemessen“ heraufgesetzt werden, teilte das Gremium heute in Goslar mit. Eine konkrete Zahl wurde nicht genannt.

Derzeit liegt die Grenze bei einem Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Grundsätzlich seien der Konsum von Alkohol und Cannabis und die Teilnahme am Straßenverkehr voneinander zu trennen, erklärte der Ver­kehrsgerichtstag.

Nach aktuellem Stand der Wissenschaft könnten für Cannabis im Straf- und im Ordnungswidrigkeitenrecht keine vergleichbaren Grenzwerte festgelegt werden. Der momentan angewandte Grenzwert für Cannabis liege so niedrig, dass er zwar den Nachweis des Konsums ermögliche, aber keinen Rückschluss darauf zulasse, ob die Verkehrssicherheit beeinflusst sei.

In der Praxis führe das dazu, dass Betroffene „in einem nicht vertretbaren Umfang“ sanktioniert würden, bei denen sich eine Verminderung der Fahrsicherheit aus wissenschaftlicher Sicht nicht tragfähig begründen lasse, kritisierte das Gremium.

In den vergangenen Tagen war beim Verkehrsgerichtstag über eine Erhöhung des THC-Grenzwerts diskutiert worden. Die Empfehlungen des Gremiums werden in der Politik bei der Gestaltung neuer Gesetze oft berück­sichtigt.

Die Ampelkoalition hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die kontrollierte Abgabe von Cannabis geeinigt. Die Meinungen darüber, ob nun auch der TCH-Grenzwert beim Autofahren erhöht werden soll, gehen bislang auseinander.

afp

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