DGIM plädiert für Forschungsförderung zu DIGA-Versorgungseffekten

Wiesbaden – Sollten Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) dauerhaft ein integraler Bestandteil einer evidenzbasierten Versorgung werden, müssten entsprechende Förderstrukturen geschaffen werden. Dafür spricht sich die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) aus.
Die DGIM begrüßt grundsätzlich die mit dem DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geschaffene Möglichkeit, digitale Innovationen reguliert und erstattungsfähig in die Gesundheitsversorgung zu integrieren.
In einer aktuellen Stellungnahme warnt die Fachgesellschaft aber zugleich davor, die Potenziale der digitalen Anwendungen durch fehlende Forschungsförderung und eine zu starke Preisregulierung zu gefährden.
„Mit dem DiGA-Konzept hat Deutschland international Maßstäbe gesetzt. Damit diese Innovation aber dauerhaft in der Regelversorgung etabliert werden kann, sind eine solide wissenschaftliche Evidenzbasis und verlässliche Förderstrukturen unerlässlich“, betonte Georg Ertl, Generalsekretär der DGIM.
Damit DiGA ihr Potenzial entfalten können, müssten ihre positiven Versorgungseffekte in methodisch hochwertigen klinischen Studien belegt werden, so Martin Möckel, Vorsitzender der DGIM-Projektgruppe „DiGA/KI in Leitlinien“. Insbesondere für kleinere Unternehmen oder Start-ups sei das allein jedoch kaum zu stemmen.
Die DGIM spricht sich deshalb für gezielte Forschungsprogramme aus, etwa beim Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) oder beim Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die klinische Studien zu DiGA in Kooperationen zwischen öffentlichen Forschungseinrichtungen und Herstellern fördern sollen.
„Nur wenn die Forschungslast breiter getragen wird, lässt sich die Evidenzlage verbessern – und langfristig auch eine Senkung der Anwendungskosten erreichen“, sagte dazu Möckel.
Während für klassische Arzneimittel und Medizinprodukte seit Langem etablierte Fördermechanismen bestehen, werden solche Strukturen aus Sicht der DGIM für digitale Gesundheitsanwendungen bislang zu wenig genutzt. „Das ist ein strukturelles Defizit, das dringend behoben werden muss“, forderte Ertl.
Zudem verweist die DGIM in ihrer Stellungnahme darauf, dass auch ärztliche Leistungen, die durch DiGA entstehen, angemessen vergütet werden sollten. Die gegenwärtige Situation führe dazu, dass innovative aber aufwendig zu verordnende und betreuende Anwendungen seltener genutzt werden.
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