Ärzteschaft

Differenziertere Bedarfsplanung in Bayern

  • Donnerstag, 28. Mai 2015

München – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns hat zusammen mit den Krankenkassen die Bedarfsplanung für die ambulante Versorgung in Bayern weiter ausdifferenziert.

Danach werden vier Planungsbereiche in der hausärztlichen Versorgung geteilt, nämlich die Mittelbereiche Lohr am Main, Bad Windsheim, Nördlingen und Miesbach/Hausham. Die Teilung soll ab September gelten und die hausärztliche Bedarfsplanung wohnort­näher gestalten. Das Bayerische Gesundheitsministerium muss den Bedarfsplan aber noch sichten und auf eine Beanstandung verzichten.

Insgesamt will die KV 25 Mittelbereiche für die hausärztliche Versorgung teilen. Die noch nicht diskutierten Bezirke stehen laut der KV beim nächsten Treffen des Landesaus­schusses der Ärzte und Krankenkassen auf der Agenda.

Hintergrund der Beschlüsse ist die Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundes­ausschusses (G-BA) von Ende 2012. Die Richtlinie ordnete die ärztliche Versor­gung vier Ebenen zu: der hausärztlichen Versorgung, der allgemeinen fachärztlichen Versorgung, der spezialisierten fachärztlichen Versorgung und der gesonderten fachärztlichen Versorgung. Je spezialisierter die Fachgruppe, desto größer wurde der Planungsbereich. Besonders wichtig an der neuen Bedarfsplanung ist, dass auf Landesebene von den Vorgaben der Richtlinie begründet abgewichen werden kann – wie jetzt in Bayern.

Der Landesausschuss in Bayern weist auch darauf hin, dass bei den Augenärzten im Landkreis Kitzingen und den Hausärzten im Spessart eine Unterversorgung drohe. Für Hautärzte im Landkreis Neustadt an der Aisch sei sie bereits manifest. Sofern das Bayerische Gesundheitsministerium die Beschlüsse nicht beanstandet, kann die KV in diesen Planungsbereichen finanzielle Fördermaßnahmen ausschreiben, um interessierte Ärzte für eine Tätigkeit in den drei Regionen zu gewinnen.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung