Digitale Anforderungsscheine für Labor und radiologisches Telekonsil kommen
Berlin – Ab Juli dieses Jahres können niedergelassene Ärzte ihre Laboraufträge digital ausstellen und übermitteln. Die entsprechenden Laboraufträge Muster 10 und 10 A gab es bislang nur in Papierform. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband geeinigt. „Das ist ein praktischer und sinnvoller Einsatz der Digitalisierung“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen.
Bereits ab April können Ärzte digitale Anforderungsbögen für ein radiologisches Telekonsil verwenden – das ist eine neue Leistung, die ab dem zweiten Quartal gilt. „Dort, wo die Digitalisierung Sinn macht, treiben wir sie voran“, betonte der KBV-Chef. Er betonte, Ärzte könnten aber selbst entscheiden, ob sie künftig den digitalen oder den herkömmlichen Weg wählten.
Vertragsärzte müssen die digitalen Vordrücke künftig mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unter Nutzung des elektronischen Heilberufsausweises versehen. Nutzen können sie die digitalen Vordrucke, wenn die dazu eingesetzte Software von der KBV zertifiziert ist und sie an ein sicheres Übertragungsnetz angeschlossen sind. Informationen über diese Zertifizierung gibt die KBV an die Softwarehäuser weiter.
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