Ärzteschaft

Praxisinformation zur digitalen Laborüberweisung erschienen

  • Freitag, 21. Juli 2017

Berlin – Seit Anfang Juli können Laborüberweisungen und Anforderungsscheine für Laboruntersuchungen digital erstellt und ausgetauscht werden. Darauf hat die Kassen­ärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen, die dazu eine neue Praxisinformation erstellt hat.

Demnach gehören die Laborüberweisung (Formular 10) und die Anforderung von Laboruntersuchungen bei Laborgemeinschaften (Formular 10A) zu den ersten Vordrucken, die digital verschickt werden können. Dies solle eine durchgängig elektronische Kommunikation zwischen Praxen und Laboren ohne Medienbrüche ermöglichen, hieß es.

In der Praxisinformation werden die technischen Komponenten vorgestellt, die Praxen brauchen, wenn sie auf die digitalen Vordrucke umsteigen wollen. Dazu gehören eine zertifizierte Software und eine sichere Verbindung zur Datenübermittlung. Zum elek­tro­nischen Unterzeichnen der Überweisung (Formular 10) wird zudem der elektroni­sche Heilberufsausweis benötigt.

Die Anwendung ist für Ärzte und Labore freiwillig. Praxen können weiterhin konventio­nelle Formulare oder die Blankoformularbedruckung nutzen.

EB

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