Digitalisierung in der Pflege: Verbändebündnis fordert nationalen Strategieplan

Berlin – Sechs Verbände aus dem Gesundheits- und Sozialwesen haben sich zusammengeschlossen, um die Digitalisierung in der Pflege voranzubringen. In einem Grundsatzpapier benennt das Bündnis vier konkrete Handlungsfelder, übergeordnete Forderung ist ein nationaler Strategieplan zur Digitalisierung in der Pflege.
Die Herausforderungen des demografischen Wandels würden im Pflegebereich schon heute deutlich zutage treten, so das Verbändebündnis „Digitalisierung in der Pflege“ (getragen von bvitg, DEVAP, DPR, FINSOZ, vediso und VdDD). Digitale Lösungen könnten das Pflegepersonal von bürokratischen Tätigkeiten entlasten, den Pflegebedürftigen neue Chancen der Teilhabe eröffnen sowie die Qualität und Sicherheit erhöhen.
Bislang würden aber ungeklärte rechtliche, technische und ökonomische Fragen die Digitalisierung in diesem Bereich ausbremsen. Um den digitalen Wandel der Pflegeversorgung nutzenstiftend zu gestalten, sprechen sich die Verbände für einen koordinierten Ansatz bei der Digitalisierung der Pflege aus.
Zentrales Ziel müsse die Erarbeitung eines nationalen Strategieplans sein. Ausgearbeitet werden könnte dieser von einem Kompetenzzentrum analog zum Health Innovation Hub (hih) des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Ein interdisziplinäres Expertengremium solle, aufbauend auf einer Erhebung des Digitalisierungsgrads, verbindliche Standards und Leitlinien erarbeitet.
Zudem müsse diese Strategie laut dem Grundsatzpapier von einem „entschlossenen Ausbau“ der zugrundeliegenden Infrastruktur begleitet werden – vom Breitbandausbau bis hin zur technischen Ausstattung in den Einrichtungen selbst.
Um mehr Anreize für Innovationen zu schaffen, schlagen die Verbände darüber hinaus die Einrichtung eines Innovationsfonds für digitale Innovationen in der Pflege vor.
Grundsätzlich werde die Digitalisierung der Pflege aus Sicht des Bündnisses nur dann an Fahrt aufnehmen, wenn die gesetzlichen Regelungen zur Refinanzierung der Pflegeeinrichtungen angepasst beziehungsweise ergänzt werden. Veraltete Kostenrichtwerte der Förderbehörden beziehungsweise Kostenträger seien anzupassen.
Der Aufbau digitaler Kompetenzen solle begleitend stärker als bisher in die pflegerischen Ausbildungscurricula integriert und auch später durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen befördert werden.
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